Während des Lockdown im Frühjahr gingen die Passagierzahlen in Zügen, Bussen und Trams um bis zu 80 Prozent zurück. Auch wenn der Fahrplan vorübergehend ausgedünnt wurde, musste ein wesentlicher Teil der Züge und Busse verkehren.
Inzwischen haben sich die Frequenzen wieder etwas erholt, wie es bei SBB und Postauto hiess. Aber noch immer sind die Passagierzahlen je nach Linie und Wetter um 25 bis 40 Prozent tiefer als im Vorjahr. Die SBB verzeichneten im ersten Halbjahr einen Verlust von 479 Millionen Franken.
Der Bundesrat beantragte mit dem dringlichen Gesetz, die Ausfälle mit Massnahmen im Umfang von rund 700 Millionen Franken abzufedern, im Auftrag des Parlaments. Die Bahninfrastruktur wird mit rund 330 Millionen Franken berücksichtigt, der regionale Personenverkehr mit rund 290 Millionen und der Bahn-Güterverkehr mit etwa 70 Millionen Franken.
Ausklammern wollte der Bundesrat den Ortsverkehr. Dafür seien Kantone und Gemeinden zuständig, argumentierte er. Auch den Personen-Fernverkehr und und touristische Angebote wollte die Regierung nicht berücksichtigen.
Der Ständerat und auch der Nationalrat sahen es anders und genehmigten auch für den lokalen und den touristischen Verkehr sowie den Autoverlad Hilfen. Der Nationalrat sagte mit 151 zu 42 Stimmen aus der SVP Ja zur angepassten Vorlage.
Beim Ortsverkehr muss der Bund gemäss dem Parlamentsentscheid einen Drittel der Ausfälle übernehmen. Martin Candinas (CVP/GR) sprach von «Opfersymmetrie». «Wir müssen die Menschen in den ÖV zurückholen und zum Umsteigen bewegen», forderte Michael Töngi (Grüne/LU).
«Wir wurden von oben nach unten regiert», stellte Kurt Fluri (FDP/SO) fest. Dadurch ergebe sich eine Pflicht für den Bund, auch im Ortsverkehr die Konsequenzen mitzutragen.
Die SVP hingegen diagnostizierte beim Parlament das «Bahn-Virus», wie Benjamin Giezendanner (AG) sagte. Sollte die Nachfrage längere Zeit tief bleiben, müsse man sich überlegen, auch das Angebot zu reduzieren, etwa beim Viertelstundentakt.
Der Bundesrat hatte Hilfen für den Ortsverkehr in die Vernehmlassung geschickt, dann aber gestrichen. Die SVP wollte es ebenso halten und beantragte Verzicht, unterlag aber mit 52 zu 139 Stimmen.
Auch die Unterstützung für den Güterverkehr hätte die SVP streichen wollen, unterlag aber klar. Für Transportunternehmer Giezendanner bedeuten die Hilfen eine Wettbewerbsverzerrung, für den Grünen Töngi einen Verfassungsauftrag. Das Volk habe mit dem Ja zur Alpen-Initiative die Verlagerung auf die Schiene gewollt, sagte er.
SP und Grüne hätten auch den Fernverkehr ins Paket nehmen wollen für den Fall, dass die Covid-bedingten Verluste Gewinn und Reserven des Fernverkehrs von 2017 bis 2019 überschreiten. Ohne Defizitdeckung kämen die SBB in grosse finanzielle Schwierigkeiten, befürchtete Edith Graf-Litscher (SP/TG).
Der Antrag wurde mit 126 zu 68 Stimmen abgelehnt. Der Fernverkehr habe zwar auch Einbrüche erlitten, das Problem könne aber anders gelöst werden, sagte Candinas namens der Mehrheit.
Wie der Ständerat will die Nationalratskommission schliesslich auch touristische Angebote und den Autoverlad unterstützen. Bergbahnen seien nicht nur touristische Angebote, sondern dienten allen anderen Playern in einer Region, sagte Philipp Matthias Bregy (CVP/VS); selbst Verwaltungsrat einer Walliser Bergbahn.
Das rund zunächst 700 Millionen Franken umfassende Hilfspaket ist mit den Aufstockungen auf rund 900 Millionen Franken angewachsen. Für die Hilfe im Ortsverkehr war der Bund in der Vernehmlassung von 100 Millionen Franken ausgegangen. Beim touristischen Verkehr dürfte die Hilfe 50 bis 100 Millionen Franken kosten.
Offen ist nun noch die Abstimmung über die Dringlichkeitsklausel. Entscheiden wird zunächst der Ständerat, der die Vorlage als Erstrat behandelt hatte. Das dringliche Gesetz soll bis Ende 2021 gelten.
(SDA)