Coronavirus - Schweiz
Finanzdelegation stimmt 30,7-Milliarden-Notkrediten zu

Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) gibt grünes Licht für die vom Bundesrat beschlossenen dringlichen Kredite im Umfang von 30,7 Milliarden Franken. Damit sollen die negativen Folgen des Coronavirus auf die Wirtschaft abgefedert werden.
Publiziert: 23.03.2020 um 18:16 Uhr
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Aktualisiert: 24.03.2020 um 09:41 Uhr
"Ausserordentliche Situationen verlangen nach ausserordentlichen Lösungen": Ständerat Peter Hegglin (CVP/ZG) erklärte am Montag, weshalb die von ihm präsidierte Finanzdelegation den Notkrediten des Bundesrats grünes Licht gegeben hat.
Foto: ANTHONY ANEX

«Wir unterstützen die Massnahmen des Bundesrats», sagte Ständerat Peter Hegglin (CVP/ZG), Präsident der FinDel, am Montagabend vor den Bundeshausmedien. Die FinDel erkenne deren Dringlichkeit und die Wirksamkeit der vorgesehenen Instrumente an. Deshalb seien alle beantragten Vorschüsse bewilligt worden.

Über das Stimmenverhältnis in der sechsköpfigen FinDel gab Hegglin keine Auskunft. Mit einer Ausnahme seien die Beschlüsse aber breit abgestützt gewesen. Die Vertreter beider Kammern und unterschiedlicher Parteicouleurs hätten dem Vorgehen des Bundesrats zugestimmt.

«Wir haben die Mittel, und können diese Mittel jetzt auch einsetzen», sagte Hegglin. Dank der Schuldenbremse habe der Bund in den vergangenen Jahren die Schulden stark reduzieren können. «Diese Verschuldung wird nun wieder zunehmen.»

Notkredite sind nötig

Laut Hegglin braucht es die Notkredite beispielsweise «für Leute, die von Kurzarbeit betroffen sind, und für Betriebe, die sonst schliessen müssten". Viele stünden von einem Tag auf den anderen vor dem Nichts.

Hegglin lobte die schnelle Reaktion des Bundesrats. Dieser habe ein «ausgewogenes Paket» geschnürt, dass die «massgebenden Bereiche» abdecke. Ausserordentliche Situationen verlangten nach ausserordentlichen Lösungen. Es sei das erste Mal seit der UBS-Rettung, dass die FinDel über Milliardenkredite habe befinden müssen.

«Einfach abgenickt haben wir das nicht», sagte Hegglin. Der Bundesrat habe stundenlang Rede und Antwort stehen müssen. Zu Diskussionen Anlass gegeben hätten etwa die Bedingungen, welche Unternehmen erfüllen müssen, um Überbrückungshilfen zu beantragen.

Die Kriterien seien streng, sagte Hegglin. Betriebe, die um Hilfe ersuchten, dürften beispielsweise keine Dividenden oder Boni ausschütten.

Solidarbürgschaften umstritten

Am umstrittensten waren in der FinDel die Solidarbürgschaften. Im Juni 2019 hatte die FinDel in ihrer alten Zusammensetzung dem Bundesrat empfohlen, dieses Instrument nicht mehr einzusetzen. Anders in der Coronakrise: Nun sollen wieder solche Solidarbürgschaften eingegangen werden.

Hegglin erklärte, dass der Vergleich mit dem Hochseeschiffe-Debakel hinke. «Nun geht es um kleine und mittlere Unternehmen in der Schweiz, nicht um Unternehmen, die in fernen Weltmeeren geschäften.» Das Instrument sei deshalb «zur Abfederung von Liquiditätsengpässen» berechtigt.

Solidarbürgschaften seien zwar riskant, aber immer noch besser als À-fonds-perdu-Beiträge. So gebe es «eher die Möglichkeit, dass einmal etwas zurückkommt". Zudem hafteten die Banken bei Beträgen von über 500'000 Franken zu 15 Prozent mit. «Sie wollen ihrer Verantwortung nachkommen.»

Konkret bewilligte die FinDel notrechtliche Abfederungsmassnahmen im Umfang von rund 30,7 Milliarden Franken, etwa zugunsten der Arbeitslosenversicherung. Zudem geht es um Soforthilfe an Unternehmen, Kulturschaffende sowie die Beschaffung von Sanitätsmaterial.

Formal geht es um einen dringlichen Verpflichtungskredit mit Vorschuss (20 Milliarden Franken) sowie eine Nachmeldung zum Nachtrag I im Voranschlag 2020 (10,7 Milliarden Franken).

Die Einzelheiten der Kreditverwendung, beispielsweise die Höhe des Zinssatzes auf den Bürgschaften, ist vom Bundesrat noch nicht abschliessend festgelegt worden. Er wird die entsprechende Verordnung am kommenden Mittwoch verabschieden.

Das Parlament wird die von der FinDel freigegebenen Kredite voraussichtlich im Rahmen einer ausserordentlichen Session nachträglich genehmigen. Der Bundesrat beantragt eine solche. Wenn ein Viertel eines Rats es verlangt, muss innerhalb von drei Wochen eine Sondersession einberufen werden. Das wäre im vorliegenden Fall zwischen dem 13. und dem 17. April.

Coronavirus-Situation bewältigen

Am Donnerstag wird die Koordinationskonferenz - die Büros beider Räte - tagen, um das Datum der ausserordentlichen Session festzulegen und allfällige Anträge des Bundesrats den vorberatenden Kommissionen zuzuweisen, wie es in einer Mitteilung heisst. Sicher ist, dass sich die Bundesversammlung im Moment ausschliesslich auf die Bewältigung der Situation rund um das Coronavirus konzentrieren will.

Der Bundesrat organisiert - ebenfalls am kommenden Donnerstag - ein auf alle Parteien ausgeweitetes «Von-Wattenwyl-Gespräch» zur Coronavirus-Situation. (SDA)

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