Coronavirus - Schweiz
Bundesrat prüft Hilfe für Luftfahrt unter strengen Bedingungen

Der Bundesrat hat noch nicht über Staatshilfen für Fluggesellschaften wie die Swiss entschieden, er prüft aber eine Überbrückungsfinanzierung für die gesamte Luftfahrtindustrie. Wegen der Coronakrise sind ausgenommen von Transportflügen viele Flotten gegroundet.
Publiziert: 08.04.2020 um 16:30 Uhr
Der Grossteil der Swiss-Flotte steht derzeit wegen der Corona-Pandemie nicht im Einsatz. Nun prüft der Bund Staatshilfen für die Luftfahrtindustrie. (Archivbild)
Foto: ENNIO LEANZA

Wie andere Branchen auch ist die Luftfahrtindustrie stark von den Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Die Flugbewegungen auf den Schweizer Landesflughäfen sind um mehr als 95 Prozent zurückgegangen. Mehreren Akteuren der Schweizer Luftfahrt drohen deshalb Liquiditätsengpässe.

Die Regierung hat deshalb am Mittwoch das Finanz- (EFD), das Verkehrs- (Uvek) und das Wirtschaftsdepartement (WBF) beauftragt, bis Ende April einen Vorschlag auszuarbeiten. Im Vordergrund stehen Garantien des Bundes für Fluggesellschaften.

Diese würden an strenge Bedingungen geknüpft, heisst es in einer Mitteilung. «Sie sollen nur vergeben werden, wenn die Unternehmen ihren Liquiditätsbedarf nicht anderweitig decken können.» Unternehmen müssten etwa den Nachweis erbringen, dass sämtliche Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.

«Bei der Luftfahrtindustrie handelt es sich um eine volkswirtschaftlich kritische Infrastruktur», begründet der Bundesrat seine geplante Intervention in diesen Wirtschaftsbereich. Eine länger andauernde Unterbrechung der internationalen Anbindung der Schweiz wäre mit substanziellen volkswirtschaftlichen Einbussen verbunden.

Mehr als ein Drittel aller Exporte verlassen die Schweiz per Luftfracht, und rund ein Sechstel aller Importe erreichen die Schweiz per Flugzeug. Gemessen an Vollzeitstellen beschäftigt die Luftfahrtbranche mehr als 190'000 Mitarbeitende in der Schweiz.

Die Staatshilfe soll in Abstimmung mit den Kantonen erfolgen. Grundvoraussetzung für eine finanzielle Unterstützung ist laut dem Bundesrat eine angemessene Lastenverteilung: Die öffentliche Hand wird nur subsidiär tätig. In erster Linie seien die Luftfahrtgesellschaften und deren Eigentümer gefordert, alle vertretbaren Massnahmen umzusetzen.

Wer Hilfe beantragt, soll zudem künftig erwirtschaftete Mittel prioritär zur Rückzahlung der Liquiditätshilfen verwenden. Es dürften beispielsweise keine Dividenden ausgeschüttet werden bis zur vollständigen Tilgung der garantierten Darlehen. Zu den Voraussetzungen gehört auch, dass dem Bund für das von ihm getragene Risiko marktkonforme Zinsen oder anderweitige Vergütungen zustehen sollen.

Vom Bund garantierte Mittel müssten nach Ansicht des Bundesrats ausserdem «in einem angemessenen Verhältnis zum Engagement der Muttergesellschaften stehen» und ausschliesslich zur Sicherstellung der schweizerischen Infrastrukturen verwendet werden.

Ein Abfluss von Geldern an die Muttergesellschaften ins Ausland soll verhindert werden. Damit dürften primär die Swiss und ihr deutscher Mutterkonzern Lufthansa gemeint sein.

Schliesslich erwartet der Bundesrat «Zusicherungen zur langfristigen Beibehaltung der internationalen Luftanbindung der Schweiz". Die Departemente sollen ihm Massnahmen und allenfalls notwendige Gesetzesanpassungen vorschlagen, um einen unterbruchsfreien und geordneten Betrieb der Landesflughäfen sicherzustellen.

In Deutschland sind die Gespräche über Staatshilfe für den Swiss-Mutterkonzern Lufthansa bereits weit fortgeschritten und sollen möglicherweise bald abgeschlossen werden, wie die Nachrichtenagentur DPA am vergangenen Freitag aus Regierungskreisen erfuhr.

(SDA)

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