Coronavirus - Schweiz
Bundesrat ordnet Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr an

Ab nächstem Montag gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskenpflicht. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Er reagiert damit auf die steigenden Corona-Fallzahlen.
Publiziert: 01.07.2020 um 15:00 Uhr
|
Aktualisiert: 01.07.2020 um 15:31 Uhr
Ab Montag gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskenpflicht. (Archivbild)
Foto: GAETAN BALLY

«Wir haben in den letzten Tagen gesehen, wie schnell sich das Virus wieder ausbreiten kann», sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga vor den Bundeshausmedien. Es brauche eine neue Balance zwischen Vorschriften und Lockerheit. Man dürfe nicht überreagieren, aber auch nicht zu lange zuwarten.

Die ausserordentliche Lage sei seit zehn Tagen beendet, sagte Sommaruga. Seit der Aufhebung der meisten Massnahmen seien wieder mehr Menschen mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs. Dabei könne der empfohlene Abstand oft nicht eingehalten werden. Deshalb habe der Bundesrat eine Maskenpflicht für den öffentlichen Verkehr beschlossen. Er komme damit auch einer Forderung der Kantone und der Verkehrsunternehmen entgegen, die sich eine einheitliche Regelung gewünscht hatten, sagte Sommaruga.

Die Maskenpflicht gilt für Personen ab zwölf Jahren. Sie gilt in Zügen, Trams und Bussen, Bergbahnen, Seilbahnen und auf Schiffen. Bisher galt im öffentlichen Verkehr die dringende Empfehlung, zu Stosszeiten eine Maske zu tragen. Diese wurde aber wenig befolgt. «Mit der Maske schützen wir uns selber und unsere Mitmenschen», sagte Sommaruga.

Der Bundesrat will auch der erneuten Einschleppung des Virus aus dem Ausland Einhalt gebieten: Ab Montag muss sich für zehn Tage in Quarantäne begeben, wer aus gewissen Gebieten in die Schweiz einreist. Das Bundesamt für Gesundheit führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird. Gesundheitsminister Alain Berset nannte Schweden und Serbien als mögliche Risikoländer.

Die betroffenen Personen müssen sich nach der Einreise bei den kantonalen Behörden melden. Die Flug- und Reisebusgesellschaften werden zudem angewiesen, kranke Passagiere nicht zu transportieren. «Mit diesen Massnahmen wollen wir eine ungebremste Ausbreitung des Virus verhindern», sagte Sommaruga.

Vor dem Hintergrund zahlreicher Ansteckungen in Bars und Clubs nahm Bundespräsidentin Sommaruga auch die Kantone in die Pflicht. Diese müssten handeln, wenn Betreiber gegen die Vorschriften verstiessen, sagte sie.

«Ziel ist es, zusammen mit den Kantonen eine zweite Welle zu verhindern», sagte Berset. Es gelte, das Erreichte zu bewahren. Der Gesundheitsminister rief in dem Zusammenhang auch die Abstands- und Hygieneregeln in Erinnerung: «Das ist wirklich wichtig!»

Gleichzeitig mit der erneuten Verschärfung der Massnahmen stellt der Bundesrat eine Lockerung des Grenzregimes in Aussicht. Parallel zur EU will er die Einreisebeschränkungen für ein gutes Dutzend Drittstaaten aufheben.

Er habe von der Empfehlungen des EU-Rates Kenntnis genommen, die Einreisebeschränkungen für 15 Staaten aufzuheben. Die Schweiz werde diesen Empfehlungen voraussichtlich folgen, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Während die Lockerung in der EU ab heute Mittwoch gilt, will der Bundesrat erst per 20. Juli nachziehen.

Zudem sollen die Beschränkungen für Serbien weiterhin gelten. Von der Liste der Risikoländer gestrichen werden sollen Algerien, Australien, Kanada, Georgien, Japan, Marokko, Montenegro, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay sowie die EU-Staaten ausserhalb des Schengen-Raums, also Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien und Zypern. China soll ebenfalls von der Liste gestrichen werden, sofern die gleichen Regeln für Einreisende aus der Schweiz gelten.

(SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden

Was sagst du dazu?

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.