Einkaufszentren verlieren täglich Dutzende Millionen
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Coronakrise schlägt voll durch
Einkaufszentren verlieren täglich Dutzende Millionen

Der Lockdown macht Schweizer Einkaufszentren einen dicken Strich durch die Rechnung. Aber das ist nur ein Teil des Problems.
Publiziert: 25.03.2020 um 13:02 Uhr
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Aktualisiert: 25.03.2020 um 14:47 Uhr
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Auch im Glattzentrum in Wallisellen ZH sind die meisten Läden geschlossen.
Foto: Siggi Bucher
Andreas Güntert («Handelszeitung»)

Wegen des Lockdowns müssen auch in den Schweizer Einkaufszentren fast alle Geschäfte geschlossen bleiben. Für den hiesigen Detailhandel ist das nicht unerheblich, denn die 5000 Geschäfte und Restaurants in den 191 Shopping-Centers des Landes stehen für einen Anteil von 19 Prozent des gesamten Retailgeschäft. In guten Zeiten spielen die Malls also einen jährlichen Umsatz von rund 17 Milliarden Franken ein.

Jetzt aber sind die Zeiten schlecht. Was das für die Einkaufstempel bedeutet, hat der Swiss Council of Shopping Places hochgerechnet. Auf einen Nenner gebracht: «Aufgrund des Lockdowns und der damit verbundenen Schliessung eines Grossteils aller Geschäfte und Gastronomiebetriebe verlieren die Schweizer Shopping-Center im Moment pro Tag zirka 39 Millionen Franken Umsatz», schreibt die Schweizer Vereinigung von Detailhändlern und Handelsimmobilien-Spezialisten.

Der Mietermix ist entscheidend

Als Berechnungsgrundlage wurde dabei die geschätzten und hochgerechneten Umsätze derjenigen Branchen genommen, welche gemäss aktueller BAG-Verordnung überhaupt noch geöffnet sein dürfen: Lebensmittelgeschäfte und Gesundheitseinrichtungen.

In seiner Prognose geht der Swiss Council of Shopping Places davon aus, dass nicht alle 191 Einkaufszentren gleich stark betroffen sind. Weil der Flächen- und Umsatzanteil jener Geschäfte, die noch geöffnet sind, stark schwanken kann.

Bei kleineren und mittelgrossen Shopping-Centers, die oft von einem Supermarkt als Ankermieter dominiert werden, falle der Umsatz-Schwund nicht ganz so drastisch aus, wird in der Gesamtbetrachtung prognostiziert: «Wie stark die einzelnen Centers vom momentanen Umsatzverlust betroffen sind, hängt also überwiegend vom Angebots- und Branchenmix ab.»

Verlorene Umsätze kompensieren

Ob und wie sich die aktuelle Delle – von der niemand weiss, wie lange sie noch anhält – aufs ganze Jahr auswirken wird, kann nicht abgeschätzt werden. Einige Experten gehen davon aus, dass sich irgendwann ein Nachholbedarf zeigen werde, welcher die verlorenen Umsätze mindestens teilweise kompensiere. Wenn das bundesrätliche «Bleiben Sie zu Hause»-Gebot nicht mehr gelte, so die optimistische Sicht, werde es zu einem Rebound kommen.

Auf der anderen Seite generiert der aktuell boomende Online-Handel ein Heer von Erstkunden. Wenn diese zur Zufriedenheit bedient werden und sich an den Gedanken gewöhnen, die Garderobe vom Laden nach Hause zu verschieben, könnten das Online-Stammkunden werden. Ob und wie ausgabefreudig diese Digital-Novizen dereinst wieder in die Offline-Konsumtempel zurückkehren, kann momentan noch niemand sagen.

Dunkle Wolken am Horizont

Aber selbst wenn es zum vielfach herbeigewünschten Rebound in Schweizer Einkaufszentren kommen sollte, dräut eine weitere dunkle Wolke am Horizont: die Mieten. Das Thema, das aktuell in den Innenstädten aufgegriffen wird, dürfte auch in den Schweizer Malls zu reden geben. Eher früher als später.

Marcel Stoffel, Gründer und Geschäftsführer der Swiss Council of Shopping Places, lässt das in seinem Prognose-Papier schon einmal anklingen: «Auf jeden Fall gilt es jetzt für Mieter wie Vermieter rasch partnerschaftliche, tragbare und annehmbare Lösungen zu finden.»

Artikel aus der «Handelszeitung»

Dieser Artikel wurde in der «Handelszeitung» veröffentlicht. Weitere spannende Artikel finden Sie unter www.handelszeitung.ch.

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Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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Massnahmen gegen Coronavirus

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

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