Das neue Haus, die frisch renovierte Eigentumswohnung ist bezugsbereit, es fehlt nur noch die Bauabnahme. Und das kann für viele Bauherren mit einer bösen Überraschung enden, denn Baumängel sind bei einem Neubau aber auch bei einer umfassenden Renovation mehr oder weniger an der Tagesordnung.
Alleine im Wohnungsbau belaufen sich die Kosten für die Behebung von Baumängel im Jahr auf 1,6 Milliarden, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt. Die Zahl stammt aus einer Studie der ETH, aus dem Jahre 2010. Die Summe dürfte deshalb noch um einiges höher liegen, denn in den letzten Jahren wurde in den Schweiz sehr viel gebaut, das dürfte die Kosten für die Behebung von Baumängeln nochmals nach oben getrieben haben.
Doch wer einige wichtige Punkte beachtet, kann teuren Baumängeln vorbeugen – und sich vor allem einigen Ärger ersparen.
- Vertrag: Die sogenannte SIA-Norm 118 sollte Bestandteil des Werkvertrages sein, der zur Erstellung des Neubaus oder für den Umbau abgeschlossen wurde. Diese Norm gibt den Bauherren mehr Zeit, um Baumängel zu melden. Denn oft werden die erst sichtbar, nachdem man ein paar Wochen in der neuen Immobilie gewohnt hat.
- Baubeschrieb: Dieser sollte möglichst detailliert ausfallen, die zu erledigenden Arbeit klar und messbar beschrieben sein. Denn nur so lassen sich Diskussionen über die Art und Weise der Ausführung vermeiden.
- Garantien: Wenn ein Generalunternehmer eine Liegenschaft erstellen lässt, dann sollten die Bauherren auf keinen Fall die Abtretung der Garantien an einzelne Handwerker akzeptieren. Das kann unter Umständen zu grossem Mehraufwand bei der Behebung der Mängel führen.
- Zwischenkontrollen: Es lohnt sich als Bauherr ab und zu auf der Baustelle aufzukreuzen, den Abschluss wichtiger Bauschritte zu überprüfen. Im Rohbau lassen sich einfacher Änderungen anbringen als im schlüsselfertigen Haus. Zudem lässt sich so überprüfen, ob zum Beispiel die ausgesuchten Plättli auch tatsächlich im Badezimmer verbaut sind.
Das alles gilt nicht nur für Einfamilienhäuser sondern auch für Wohnungen im Stockwerkeigentum. Für Stockwerkeigentümer wichtig ist zudem, dass sie nicht vergessen das ganze Haus – also etwa auch Dach oder Fassade – auf Mängel zu untersuchen. Häufig geschieht der Fehler, dass das Augenmerk nur auf der Abnahme der eigenen Wohnung liegt. (koh)