Nun hat sich auch die Basler Kantonalbank (BKB) mit den US-Behörden im seit Jahren hängigen Steuerstreit geeinigt. Das Geldhaus habt ein Abkommen zur Aussetzung der Strafverfolgung abgeschlossen und zahlt dafür eine Busse von 60,4 Millionen Dollar.
Dies gab das US-Justizministerium am Dienstag in einem Communiqué bekannt. Laut der Mitteilung hat die BKB zugegeben, dass sie zwischen 2002 und 2012 gemeinsam mit externen Vermögensverwaltern sowie ihren Kunden die USA um Steuergelder betrogen habe. Dabei habe die Bank bestimmte US-Kunden bei der Verheimlichung ihrer Einkünfte vor den US-Steuerbehörden unterstützt, hiess es.
Weiter Infos an die USA liefern
Gemäss den Bestimmungen des nun unterzeichneten Abkommens muss die BKB auch künftig gewisse Daten in die USA liefern. Betroffen sind Informationen zu Konten von US-Staatsbürgern, die bis Ende 2017 aufgelöst wurden.
Im Rahmen der Vereinbarung wird die Strafverfolgung gegen die Schweizer Bank zunächst für drei Jahre ausgesetzt. Während dieser Bewährungszeit dürfe sich die Bank kein weiteres Vergehen zu Schulden kommen lassen, teilte die US-Behörde mit.
Eigentliche Busse ist relativ tief
Laut der US-Behörde setzt sich Busse von rund 60 Millionen aus drei Teilen zusammen. 17,2 Millionen zahlt die BKB an die Steuerbehörde IRS. Der Betrag soll für die Steuern entschädigen, die der Behörde durch die Handlungen der BKB entgangen waren.
29,7 Millionen gehen an die USA. So viel soll die Bank zwischen 2002 und 2012 mit Gebühren auf ungemeldete Konten eingenommen haben. Schliesslich zahlt die Bank noch eine Busse von 13,5 Millionen. Dieser Betrag fällt relativ tief aus, weil die BKB unter anderem mit den US-Behörden kooperiert habe.
ZKB muss fast 100 Millionen zahlen
Erst vor zwei Wochen war bekannt geworden, dass auch die Zürcher Kantonalbank (ZKB) ein Abkommen zur Aussetzung der Strafverfolgung mit dem US-Justizministerium abgeschlossen hat. Die grösste Kantonalbank der Schweiz muss eine Strafe von 98,5 Millionen Dollar zahlen. Das Zürcher Finanzinstitut hatte anschliessend mitgeteilt, dass die Zahlung auf das Geschäftsergebnis 2018 keinen Einfluss haben werde, weil die Rückestellungen genug hoch seien.
BKB zufrieden mit Ausgang des Verfahrens
Die BKB selbst gibt sich in einem Communiqué erleichtert über den Ausgang des Verfahrens. Für die Lösung des Verfahrens müsse man nun zwar gut 60 Millionen Dollar bezahlen, doch habe man bereits im Dezember 2013 eine Rückstellung von 100 Millionen Franken hierfür vorgenommen.
Mit dem Vergleich könnten nun nicht mehr benötigte Rückstellungen von rund 33 Millionen Franken aufgelöst werden. Dadurch werde sich der Geschäftserfolg der Bank Stammhauses und des Konzerns BKB im zweiten Semester 2018 entsprechend erhöhen.
Inzwischen verfolge man ausserdem seit mehreren Jahren eine konsequente Weissgeldstrategie, hiess es im Communiqué weiter. Von unversteuerten Vermögen habe sich die Bank getrennt und alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um nur noch versteuerte Vermögen zu verwalten. (SDA/jfr)