Gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft haben der Finanzfachmann selbst, seine Lebenspartnerin und drei Vermögensverwaltungskunden profitiert.
Der 53-jährige Schweizer soll von einer nicht bekannten Quelle jeweils vor wichtigen unternehmerischen Schritten Insiderinformationen erhalten haben. Diese soll er genutzt haben, um im eigenen Namen oder im Namen seiner Lebenspartnerin Derivategeschäfte zu tätigen.
In drei Fällen blieb es beim Versuch, in zwei Fällen erfüllten sich die erhofften Gewinnmöglichkeiten. Der grosse Coup war schliesslich die Fusion der beiden Zementriesen Holcim und Lafarge, wie aus der Anklageschrift hervorgeht.
Im April 2015 machte die Nachrichtenagentur Bloomberg publik, dass zwischen den beiden Unternehmen Gespräche geführt würden. Bereits Ende März hatte der Vermögensberater Positionen mit Aktien und Derivaten der Holcim und der Lafarge eröffnet. Gemäss der Anklageschrift soll er auch bei diesem Geschäft Informationen aus unbekannter Quelle erhalten haben.
Im Laufe der Strafuntersuchung wurden die Mobiltelefone und die Mail-Konten des Angeklagten und seiner Partnerin überwacht. Die Anträge zum Strafmass wegen Ausnützens von Insiderinformationen wird die Bundesstaatsanwaltschaft an der Verhandlung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona stellen.