Der Richter folgte vollumfänglich den Forderungen der Bundesanwaltschaft, hielt jedoch eine geringere bedingte Geldstrafe für angemessen. Der 74-jährige pensionierte Sekundarlehrer wurde somit wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Gefährdung durch die Luftfahrt und Störung des öffentlichen Verkehrs zu einer bedingten Geldstrafe von 24'000 Franken verurteilt.
Zudem muss der Verurteilte die Verfahrenskosten von rund 24‘000 Franken übernehmen. Die Bundesanwaltschaft hatte für den passionierten Ballonfahrer eine bedingte Geldstrafe von 61‘200 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren gefordert.
Ursprünglich war für den Gasballonflug eine Route von Bad Zurzach im Kanton Aargau über die Alpen bis nach Venedig geplant. Doch statt die Adriaküste zu erreichen, schlug der Ballon mit drei Personen im Korb in den frühen Morgenstunden im zwölf Kilometer entfernten Fisibach auf.
Der Pilot und einer der Insassen, ein Mann aus dem Kanton Zürich, wurden dabei verletzt. Der zweite Passagier, ein Mann aus dem Kanton Zug, verstarb am Unfallort.
Die Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle kam bereits 2013 zum Schluss, dass der Absturz aus einer Höhe von rund 3000 Metern auf einen Pilotenfehler zurückzuführen sei. Diesen Standpunkt hatte am Donnerstag bei Prozessauftakt auch die Bundesanwaltschaft vertreten.
Sie hatte sich mit dem Fall beschäftigt, da es sich um eine «strafbare Handlung an Bord eines Luftfahrzeugs» gehandelt habe, sagte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft am Freitag auf Anfrage.
Der Angeklagte war bei Urteilsverkündung am Freitag in Bellinzona nicht mehr anwesend. Der pensionierte Lehrer hatte sich am Vortag für eine «lang geplante» Auslandreise entschuldigen lassen.