Schweiz darf Kontoangaben an Frankreich herausgeben
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Niederlage für die UBS:Schweiz darf Kontoangaben an Frankreich herausgeben

Bundesgerichtsurteil gegen die UBS hat weitreichende Folgen
Ärger für Kunden, Arbeit für Banken

Die UBS muss rund 40'000 Kundendaten an Frankreich ausliefern. Das Urteil des Bundesgerichts ist eine Ohrfeige für die UBS und wird auch andere Banken über Jahre auf Trab halten. Richtig erleichtert ist nur der Mann, der die UBS-Kundenlisten Frankreich übergeben hatte.
Publiziert: 26.07.2019 um 23:06 Uhr
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Aktualisiert: 27.07.2019 um 09:05 Uhr
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Niederlage für UBS-Chef Sergio Ermotti vor dem Bundesgericht.
Foto: Keystone
Claudia Gnehm und Sermîn Faki

David hat gegen Goliath gesiegt. Das Bundesgericht gab gestern der Eidgenössischen Steuerverwaltung recht. Die Steuerverwaltung hatte einem Amtshilfegesuch der Franzosen zugestimmt, das die Auslieferung von 45'000 Daten französischer Kunden verlangte. Die UBS wollte das verhindern. Sie argumentierte, dass die Franzosen ein unspezifisches Massenersuchen machten, einen sogenannten Fischzug, der nicht erlaubt wäre.

Drei von fünf Richtern in Lausanne waren anderer Meinung – sahen das Gesuch nicht als Fischzug. Frappant: Das Zünglein an der Waage spielte mit Yves Donzallaz ausgerechnet ein SVP-Vertreter unter den Richtern.

Die UBS muss nun 45'000 Kundendossiers aus den Jahren 2006 bis 2008 liefern. Das Urteil dürfte weitere Amtshilfegesuche nach sich ziehen.

Auch Kunden mit deklarierten Geldern kommen ins Visier

Der Entscheid bereitet nicht nur der Schweizer Bankiervereinigung grosse Sorgen, sondern auch Politikern. «Das Urteil hat grosse Auswirkungen auf den Finanzplatz», sagt CVP-Ständerat Pirmin Bischof (60, SO). Das Frankreich-Gesuch sei sehr nahe an einem unerlaubten Fischzug. Er betont: «Ich gehe davon aus, dass das Parlament nochmals über die Bücher muss und die Bestimmungen für Amtshilfe wasserdicht macht.»

Während auf die Schweizer Banken neue Verfahren warten, wird das Urteil einige Bankkunden richtig verärgern. Die französischen UBS-Kunden, die ihre Gelder noch unter dem Bankgeheimnis in der Schweiz parkierten, kommen nun ins Visier der französischen Steuerbehörden, selbst wenn sie ihre Gelder versteuert hatten.

Nicht mit der Auslieferung von Daten rechnen müssen dagegen Auslandkunden von Schweizer Banken, die unter dem automatischen Informationsaustausch (AIA) die Versteuerung ihrer Gelder sowieso schon nachweisen mussten.

UBS zusätzlich auf Eiern wegen Verfahren in Paris

Das Gesuch der Franzosen von 2016 basierte auf Kontolisten, die bei Hausdurchsuchungen bei der UBS 2012 und 2013 in Nordrhein-Westfahlen beschlagnahmt wurden. Der damalige Finanzminister des Bundeslands, Norbert Walter-Borjans (66), lieferte die Daten an Frankreich. Er freute sich über das Urteil. «Es muss Schluss sein mit sein Geheimniskrämerei unter dem Scheinetikett des Persönlichkeitsschutzes zu Lasten der Gesellschaft», sagt er dem BLICK auf Anfrage.

Bei der nun entschiedenen Datenlieferung handelt es sich laut Walter-Borjans nicht um eine Preisgabe von Daten gegenüber der Öffentlichkeit, «sondern um den legitimen Anspruch rechtsstaatlicher Behörden, eine gesetzeskonforme Besteuerung gegenüber jedermann durchzusetzen.»

Einziger Lichtblick für die UBS: Das Bundesgericht betonte, dass Frankreich die Daten aus dem Amtshilfeverfahren nicht im laufenden Gerichtsverfahren gegen die Grossbank verwenden darf. Die Bank wurde im Februar in Paris verurteilt und rekurrierte. Laut SVP-Nationalrat Thomas Matter (53, ZH) ist diese Zusicherung nichts wert. Er sagt: «Dass die Daten nicht in einem zweiten Verfahren gegen die UBS verwendet werden dürfen, ist ein Witz. Daran wird sich kein französisches Gericht halten.»

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