Das Zürcher Obergericht verurteilte Rudolf Elmer im August 2016 wegen Drohung und Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Davon hat Elmer 220 Tage in der Untersuchungshaft abgesessen.
Freigesprochen wurde Elmer vom Vorwurf der Verletzung des Bankkundengeheimnisses und der Verletzung des Geschäftsgeheimnisses. Das Obergericht war zum Schluss gelangt, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht bei einer Schweizer Bank angestellt gewesen sei. Damit habe er auch nicht dem Bankgeheimnis unterstanden.
Ehemaliger Julius-Bär-Angestellter
Das sieht die Staatsanwaltschaft anders. Sie verlangt deshalb eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Zwölf Monate davon soll Elmer unter Abzug der 220 Tage in Untersuchungshaft verbüssen. Elmer ist ebenfalls mit einer Beschwerde ans Bundesgericht gelangt. Er hat die Aufhebung der Verurteilung wegen Drohung beantragt.
Rudolf Elmer arbeitete seit 1987 als Revisor für die Bank Julius Bär. 1994 entsandte ihn die Bank als Chefbuchhalter zu einer Tochtergesellschaft auf den Kaimaninseln. Ab September 1999 leitete er dort das operative Geschäft, bis ihm Ende 2002 gekündigt und er sofort freigestellt wurde.
Daten an die Medien
In der Folgezeit verwickelte sich Elmer in zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen mit seiner ehemaligen Arbeitgeberin. Er verschickte Droh-Mails an Angestellte und nötigte diese. Für Aufsehen sorgte Elmer jedoch mit der Weitergabe von Kundendaten der Bank Julius Bär.
Er gab die Daten an Medien weiter, schickte sie anonym an die Eidgenössische Steuerverwaltung und der Steuerverwaltung des Kantons Zürich, veröffentlichte sie auf WikiLeaks und bot sie dem damaligen deutschen Finanzminister Peer Steinbrück an.
2011 verurteilt
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte Elmer 2011 wegen Drohung, mehrfach versuchter Nötigung und mehrfacher Verletzung des Bankgeheimnisses zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 30 Franken.
In einem weiteren Verfahren wurde Elmer 2015 vom gleichen Gericht zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 150 Franken verurteilt. Das Obergericht vereinigte die beiden Verfahren. (Fall 6B_1314/2016 und 6B_1318/2016) (SDA)