Bundesgericht
«Harry Popper»-Kondome: Sex-Shop muss Gewinn abgeben

Der Verkauf von «Harry Popper»-Kondomen kommt den Betreiber der Magic-X-Erotikläden teuer zu stehen. Die Sex-Shop-Kette schuldet dem Markeninhaber von «Harry Potter», Warner Bros Entertainment, über 160'000 Franken. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Publiziert: 20.06.2018 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 06.11.2022 um 07:48 Uhr
Der Verkauf von «Harry Popper»-Kondomen kommt den Betreiber der Magic-X-Erotikläden teuer zu stehen. (Themenbild)
Foto: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das Kantonsgericht Schwyz verpflichtete die Magic X im November 2017 zur Herausgabe des Gewinns aus dem Verkauf der «Harry Popper»-Kondome.

Weil die Firma nicht ausreichend Belege für die Höhe des Gewinns lieferte, musste das Gericht diesen selbst schätzen. Dabei kam es auf einen Betrag von insgesamt über 160'000 Franken. Dagegen reichte die Magic X Beschwerde ein.

Das Bundesgericht hat die Berechnung der Schwyzer Vorinstanz in einem am Mittwoch publizierten Urteil bestätigt. Das Vorgehen entspreche den gesetzlichen Vorgaben, schreiben die Lausanner Richter.

Der Rechtsstreit zwischen dem amerikanischen Film- und Unterhaltungsgiganten und der Sex-Shop-Kette dauerte über zehn Jahre. 2008 reichte Warner Bros beim Kantonsgericht Schwyz Klage gegen Magic X ein.

Das kalifornische Unternehmen verlangte, die schweizerische Marke «Harry Popper» sei für nichtig zu erklären und erhielt Recht. «Harry Popper» durfte in der Folge weder für Präservative noch für andere Erotik- oder Pornoprodukte mehr verwendet werden.

Die beiden Firmen kamen in einem Vertrag überein, dass die Kondome ab dem Urteilsspruch im August 2010 noch bis Februar 2011 verkauft werden dürften. Allerdings verlangte Warner Bros dafür einen Schadenersatz und die Gewinnherausgabe. (Urteil 4A_12/2018 vom 29.05.2018) (SDA)

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