Arbeit im Homeoffice erlebt in Coronazeiten einen Boom. Wer unfreiwillig im Homeoffice arbeitet, dem muss der Arbeitgeber die Auslagen zahlen, die sie zur Ausübung des Berufs benötigen. Dazu gehören Laptops, Druck und ergonomische Bürostühle. Doch muss der Arbeitgeber auch einen Teil der Wohnungsmiete bezahlen? Dazu gab es bis vor Kurzem keine klare Rechtssprechung. Nun verpflichtete das Bundesgericht in einem Urteil eine Treuhandfirma, einem Angestellten, der im Homeoffice arbeitete, einen Teil der Miete zu bezahlen, wie die «SonntagsZeitung» berichtet.
Der Mietbeitrag ist laut Richtern zu leisten, auch ohne dass dem Angestellten Zusatzkosten entstanden sind – er etwa nicht mehr Fläche zumieten musste. Dabei hatte die Firma den Angestellten nicht einmal zu Homeoffice verpflichtet. Da der Mitarbeiter die Firma bereits verlassen hatte, muss sie ihm rückwirkend 150 Franken pro Monat zahlen.
Homeoffice-Entschädigung soll selbstverständlich werden
Gemäss Arbeitsrechtler Thomas Geiser (67), emeritierter Professor an der Uni St. Gallen, können solche Mietbeiträge alle Angestellten geltend machen, die unfreiwillig im Homeoffice arbeiten. Ob Mitarbeiter auch für die Coronazeit im Homeoffice Anspruch erheben könnten, sei nicht so eindeutig, sagt Geiser der «SonntagsZeitung» weiter. Da durch Corona bedingtes Homeoffice vorübergehend sei, würden die Gerichte wohl keine Zahlverpflichtung sehen. Allerdings sei nicht ausgeschlossen, dass das Urteil auf für Coronazeit geltend gemacht werden könnte.
Aus Geisers Sicht dürfte die Entschädigung für Homeoffice in Zukunft so selbstverständlich sein wie die Finanzierung eines Verkehrsabonnements oder Privatautos. Experten schliessen sogar nicht aus, dass das Urteil für diese ausserordentliche Phase ebenfalls Geltung habe. (gnc)