BMW muss in der Schweiz eine Busse von 157 Millionen Franken bezahlen. Verhängt hat die Sanktion die Wettbewerbskommission (Weko), und zwar schon im Jahr 2012. Der deutsche Autohersteller legte gegen den Entscheid Beschwerde ein. Diese hat das Bundesgericht nun abgewiesen, wie es mitteilt.
Das von BMW mit ihren Vertragshändlern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vereinbarte Verbot zum Export von Neufahrzeugen in Länder ausserhalb des EWR – und damit auch in die Schweiz –, sei eine unzulässige Gebietsabrede. Und diese dürfe sanktioniert werden.
BMW habe zu Unrecht Preise hochgehalten
2010 hatte die Weko eine Untersuchung gegen BMW eröffnet. Zuvor gingen bei ihr Meldungen von Kaufinteressenten aus der Schweiz ein, die erfolglos versucht hatten, im Ausland ein Neufahrzeug der Marken BMW oder Mini zu erwerben.
Die Sanktion war eine der höchsten Bussen, die die Weko bis dahin verhängte. Der Präsident der Kommission, Vincent Martenet, sagte damals: «Die BMW AG schottete den Schweizer Markt ab, indem sie den zugelassenen Händlern im EWR untersagte, Neuwagen der Marken BMW und MINI an Kunden in der Schweiz zu verkaufen.»
Wechselkurs-Vorteile nicht weitergegeben
Weil damals der Franken sich gegenüber dem Euro aufwertete, hätten Konsumenten in der Schweiz aufgrund der BMW-Vertragsklauseln nicht von beträchtlichen Wechselkursvorteilen profitieren können, so die Weko damals.
Zwischen Herbst 2010 und 2011 kosteten die Autos laut Weko in der Eurozone im Durchschnitt 20 bis 25 Prozent weniger als in der Schweiz. Je nach Modell hätten die Kunden 7000 bis 42'000 Franken sparen können.
Gegenüber BLICK sagte eine BMW-Sprecherin 2012: «Mehrere hundert Mal konnten Schweizer BMW's oder Mini's aus dem Ausland in die Schweiz importieren. Nur in 16 Fällen, die der Weko vorliegen, soll es nicht geklappt haben. Wir finden diese Argumentation zu schwach.»
Das Bundesgericht sieht das anders – und bestätigt nun die Weko-Busse. (bsh)