Bund will deutschen Fernbusriesen ausbremsen
Auf Flixbus rollen neue Strafverfahren zu

Das Strafgericht Basel-Stadt hat ein Verfahren gegen Flixbus sistiert. Der Grund: Das Bundesamt für Verkehr (BAV) will Verfahren gegen weitere Flixbus-Subunternehmer eröffnen.
Publiziert: 29.01.2018 um 23:47 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 20:45 Uhr
Carparkplatz in Zürich: Flixbusreisende warten auf die Abfahrt. Das Kabotageverbot besagt, dass sie den Fernbus nicht in der Schweiz verlassen dürfen.
Foto: WALTER BIERI
Ulrich Rotzinger

Seit 2016 läuft gegen Flixbus in der Schweiz ein Verfahren wegen Verstosses gegen das Kabotageverbot. Der deutsche Fernbusriese soll Passagiere innerhalb des Landes transportiert haben, was verboten ist. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat eine Busse von 3000 Franken verhängt, Flixbus hat letzten Sommer Einsprache erhoben. Der Fall ging ans Strafgericht Basel-Stadt.

BLICK weiss: Am 24. Januar hätte das Strafgericht ein Urteil fällen müssen. Doch die Gerichtsverhandlung fand nicht statt. Sie musste verschoben werden, bestätigt das Gericht.

«Nach erneuter Prüfung der Aktenlage ist das BAV zum Entschluss gelangt, Verwaltungsstrafverfahren gegen weitere Unternehmen der Flixbus-Gruppe zu eröffnen», kündigt BAV-Sprecherin Olivia Ebinger an. Darum habe das BAV beim Strafgericht in Basel-Stadt die Sistierung des laufenden Verfahrens beantragt.

Flixbus weiss offenbar noch nicht, was da auf das Unternehmen zurollt. Das BAV habe irrtümlich die Flixmobility GmbH verklagt anstatt die Flixbus Dach-Gruppe, sagt ein Flixbus-Sprecher zur Sistierung des Verfahrens. Gegen welche Subunternehmen von Flixbus Verfahren eröffnet werden, wollte das BAV nicht sagen. 

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