Bund verweigert Bewilligung
Leere Selecta-Automaten wegen Nachtarbeits-Verbot

Damit es zu keinen Engpässen kommt, möchte Selecta ihre Automaten in der Nacht auffüllen. Doch der Bund verbietet das.
Publiziert: 14.07.2018 um 17:19 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 17:28 Uhr
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Wer in der Nacht oder früh am Morgen eine Flasche Wasser will, geht beim Selecta-Automaten manchmal leer aus.
Foto: Keystone

Wen es mitten in der Nacht auf dem Heimweg nach einem Schluck Wasser dürstet, der landet häufig beim Selecta-Automaten. Doch an grossen Bahnhöfen ist um diese Zeit häufig nichts mehr zu holen. Das Wasser – beliebtestes Selecta-Produkt – ist nicht selten ausverkauft. Erst am morgen füllen Mitarbeiter die Automaten wieder auf.

Das stört nicht nur durstige Nachteulen, sondern auch die Selecta. Das Unternehmen würde die Automaten gerne dann auffüllen, wenn der Bedarf am grössten ist. Und das ist an stark frequentierten Bahnhöfen zwischen drei und vier Uhr morgens der Fall. 

Doch das darf das Automaten-Unternehmen nicht. Grund ist das Nachtarbeitsverbot, wie die «Schweiz am Wochenende» berichtet. 

Selecta prüft Weiterzug ans Bundesgericht

Gegen den Entscheid des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) legte Selecta beim Bundesverwaltungsgericht Berufung ein. Erfolglos. Nun prüft das Unternehmen gar einen Weiterzug ans Bundesgericht.

Schützenhilfe erhält Selecta von den SBB. Ihnen käme es gelegen, würden die Automaten nicht während der Rushhour aufgefüllt. Denn dann stören die Selecta-Mitarbeiter auf den engen Perrons die Pendler.

Selecta argumentiert zudem damit, dass auch die Plakatgesellschaft APG ihre Plakate nachts aufhängen darf. Ausserdem hätten auch Tankstellenshops nachts geöffnet.

Das alles vermochte das Bundesverwaltungsgericht allerdings nicht zu überzeugen. Um wie Tankstellen behandelt zu werden, fehle der Zapfhahn. Ein Vergleich mit der APG sei nicht zulässig, weil deren Mitarbeiter eine Leiter und ein Auto benötigen würden. Und Wasser gebe es schliesslich nicht nur am Selecta-Automaten. (lha)

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