Die Akten zu diesen insgesamt zehn Untersuchungen vermöge man kaum mehr zu zählen, sagte der stellvertretende Weko-Direktor Frank Stüssi an einem Point de Presse in Bern. «Es sind Millionen von Seiten.»
Insgesamt seien 40 Unternehmen in die Absprachen bei rund 1160 Bauprojekten involviert gewesen. Dies hätte dem Kanton auffallen müssen, denn es sei schwer vorstellbar, dass niemand etwas bemerkt habe, hiess es vor dem Medien.
Die Weko informierte am Dienstag über die letzten beiden Untersuchungen. In der grösseren, die unter dem Titel «Strassenbau» (Bauleistungen Graubünden) lief, stellte die Weko fest, dass zwölf Strassenbauunternehmen in Nord- und Südbünden von 2004 bis 2010 die kantonalen und kommunalen Strassenbauprojekte untereinander aufteilten und gleichzeitig Offertpreise festlegten.
Es wurden rund 650 Projekte mit einem Beschaffungsvolumen von mindestens 190 Millionen Franken abgesprochen. Davon seien Kantone und Gemeinden betroffen gewesen. Diese Unternehmen büsst die Weko mit rund 11 Millionen Franken.
Im zweiten Entscheid, «Engadin» II, hält die Weko fest, dass zwei, beziehungsweise in einem Fall, drei Unternehmen im Hoch- und Tiefbau einzelne Bauprojekte im Oberengadin abgesprochen haben. Von den zehn unzulässigen Abreden seien Hoch- und Tiefbauten privater und kommunaler Bauherren betroffen. In diesem Entscheid wurden Bussen im Gesamtwert von rund 500'000 Franken gesprochen.
Gemäss Weko trafen sich in der Untersuchung «Strassenbau» in der Zeit von 2004 bis 2010 zwölf Strassenbauunternehmen regelmässig an sogenannten «Zuteilungssitzungen», an denen die Unternehmen kantonale und kommunale Strassenbauprojekte untereinander aufteilten.
Dabei seien die Zuteilungsquoten mit Blick auf die Interessenslage festgelegt worden, sozusagen «wie viel Prozent vom Kuchen» jedes Unternehmen erhält, sagte Weko-Präsident Andreas Heinemann. Gemeinsam legten die Unternehmen die Höhe ihrer Offertpreise fest. Laut Weko hätten die betroffenen Gemeinden bei zwei gleichen Offerten hellhörig werden müssen.
Mit diesen sogenannten Submissionsabdreden konnte der Konkurrenzdruck verringert und höhere Preise erzielt werden. Diese Abreden betrafen Strassenbauprojekte des Kantons und von Gemeinden in Nord- und Südbünden (Kanton Graubünden ohne Region Misox). Die Unternehmen teilten rund 70 bis 80 Prozent des Gesamtwerts dieser Strassenbauprojekte untereinander auf.
Acht von diesen Unternehmen erstatteten Selbstanzeige, was sich sanktionsmindernd auswirkte. Neun der Unternehmen schlossen vor dem Weko-Entscheid mit Kartellopfern Vergleichsvereinbarungen. Dies sei erstmals in einem solchen Verfahren zwischen «Tätern und Opfern» geschehen, sagte Heinemann.
Die Unternehmen verpflichten sich, den Kanton und die betreffenden Bündner Gemeinden mit insgesamt rund 6 Millionen Franken zu entschädigen. Die Weko reduzierte die Sanktionen der neun Unternehmen deshalb um rund 3 Millionen Franken.
In der Untersuchung «Engadin II» deckte die Weko zehn unzulässige Wettbewerbsabreden zwischen zwei Firmen auf. Die Verstösse betrafen Ausschreibungen von je fünf Hoch- und Tiefbauprojekten im Oberengadin in den Jahren 2008 bis 2012. In einem Fall war eine weitere Firma beteiligt.
Die Abreden betrafen sechs Ausschreibungen von Privaten und vier Ausschreibungen von Gemeinden des Oberengadins. Die Auftragswerte der abgesprochenen Bauarbeiten reichten laut Weko von wenigen zehntausend bis rund zweieinhalb Millionen Franken. Bei acht von zehn Verstössen waren die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Busse gegeben. In diesem Entscheid wurden Bussen zwischen 2000 und 480’000 Franken gesprochen.
Eines der Unternehmen zeigte die Abreden selber an und kooperierte mit den Wettbewerbsbehörden. Diese Firma erhielt daher für einen Verstoss eine reduzierte Busse, bei den übrigen Verstössen wurde ihr die Busse vollständig erlassen.
(SDA)