Skihersteller Fischer kauft bei Otto’s die eigenen Ski auf. Und verbietet Fischer-Händlern im Ausland, den Restpostenverkäufer mit günstigeren Ski zu beliefern (BLICK berichtete).
Der Eklat im Schweizer Skimarkt schlägt Wellen bis nach Deutschland. So berichtete etwa das Nachrichtenportal «Focus» über «den Bretter-Zoff in der Schweiz» und «Dumping-Angebote» im Markt.
Weko schaltet sich ein
Jetzt interessiert sich auch die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) für den Fall, der juristischen Zündstoff birgt. «Uns ist der Fall bekannt. Wir schauen ihn jetzt genauer an», sagt Weko-Vizedirektor Patrik Ducrey auf Anfrage. Aus taktischen Gründen will er nicht sagen, ob daraus eine Untersuchung resultiere.
Laut Ducrey ist das Schweizer Kartellrecht im Fall Fischer mit Sicherheit anwendbar. Roger Zäch, emeritierter Professor für Wirtschaftsrecht der Universität Zürich, fordert nun, dass «das Sekretariat der Weko von sich aus aktiv wird und nicht wartet, bis jemand eine Anzeige erstattet». Anhaltspunkte für eine «unzulässige Wettbewerbsbeschränkung» seien jedenfalls bekannt, so Zäch.
Gute Aussichten auf ein Verfahren
Damit meint der Wirtschaftsrechtler auch das Schreiben des Schweizer Fischer-Vertriebs an seine Wiederverkäufer.
Darin versichert Chef Stéphane Cattin den Geschäftspartnern, dass Fischer Massnahmen getroffen und den Parallelimport abgestellt habe. Der Westschweizer, der ab Dezember neuer Alpin-Direktor beim Verband Swiss-Ski ist, wollte auf Anfrage von BLICK nicht Stellung nehmen.
Gegenüber der Weko muss er dies vielleicht bald tun.