Blick beantwortet die wichtigsten Fragen zu den klimafreundlichen Heizungen
Darf die Wärmepumpe an den Gartenzaun?

Wärmepumpen setzen sich in der Schweiz durch. Doch wo dürfen Eigenheimbesitzer sie platzieren? Und was, wenn die Wärmepumpe im Garten dem Nachbarn zu laut ist? Blick beantwortet die wichtigsten Fragen.
Publiziert: 02.11.2023 um 17:00 Uhr
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Aktualisiert: 28.02.2024 um 15:29 Uhr
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Wie nahe darf die Wärmepumpe an den Gartenzaun? Entscheidend ist der Lärm.
Foto: Thomas Benkö
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Dorothea VollenweiderRedaktorin Wirtschaft

Schon bevor das neue Klimaschutzgesetz vom Schweizer Volk angenommen wurde, war der Ansturm auf Wärmepumpen riesig. Im Jahr 2022 wurden in der Schweiz über 41'000 Stück verkauft. Die Verkäufe der klimafreundlichen Alternative zu fossilen Heizungen haben sich damit in den vergangenen fünf Jahren fast verdoppelt.

Die Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz rechnet dieses Jahr mit einer weiteren Zunahme um 15 Prozent. «In Bezug auf die Anzahl Verkäufe wären wir damit Ende 2023 bei einem Marktanteil von 80 Prozent», sagt Geschäftsführer Stephan Peterhans (69) zu Blick.

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Höchste Zeit also, die Wärmepumpe genauer unter die Lupe zu nehmen. Wie viel kostet sie, wie laut ist sie, wo sollten Hausbesitzer sie platzieren, und muss der Nachbar einwilligen, wenn sie im Garten steht? Hier erfährst du alles, was du über Wärmepumpen wissen musst.

Was ist eine Wärmepumpe?

Es gibt drei verschiedene Arten von Wärmepumpen. Sie unterscheiden sich darin, wie sie Wärme gewinnen: Aussenluft, Erdwärme oder Grundwasser. Am weitesten verbreitet sind Luft- und Erdsonden-Wärmepumpen.

«Da aus der Erde eine höhere Temperatur gewonnen werden kann, ist die Erdsonde effizienter als Aussenluft», sagt Andreas Edelmann (52), Energieexperte und Präsident von Casafair Zürich, einem Verband für umweltbewusste Hauseigentümer. Noch besser ist laut Edelmann Grundwasser mit rund 10 Grad Celsius, «aber das kann nicht überall angezapft und genutzt werden».

Wie viel kostet eine Wärmepumpe?

Eigentümer eines Einfamilienhauses müssen inklusive Installation mit 30'000 bis 70'000 Franken rechnen. «Die Preise unterscheiden sich je nach Objekt, der Situation vor Ort und notwendiger Leistung stark», sagt Edelmann. Zudem komme es darauf an, wie gross das Haus und der Wärmebedarf seien und wie gut der Dämmstandard.

Die Luft-Wärmepumpe ist in der Installation etwas günstiger, braucht aber mehr Strom im Betrieb. Der Betrieb der Erdsonden-Wärmepumpe braucht weniger Strom, ist also effizienter und langfristig günstiger. Die Installation kostet jedoch meist mehr.

Wo sollte die Wärmepumpe stehen?

In den meisten Fällen macht es dort Sinn, wo die alte Heizung steht, um sie an die bestehende Wärmeverteilung anzuschliessen. Eine Luft-Wärmepumpe braucht allerdings Luftzufuhr via Fenster oder Lichtschaft. Die Wasserwärmepumpe braucht Grundwasser im Boden, und die Erdwärmepumpe braucht eine Tiefenbohrung.

Wärmepumpen sind laut, wenn sie Luft ansaugen. Deshalb werden sie zum Teil auch im Garten aufgestellt. Der Vorteil: keine Lärmemissionen und Platzprobleme im Haus. Dafür können sich Nachbarn am Lärm stören.

Braucht es eine Bewilligung für die Wärmepumpe im Garten?

Das ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. «In der Schweiz muss die Lärmschutzverordnung eingehalten werden», sagt Stefan Aeschi (51), Experte für Energie und Bautechnik beim Hauseigentümerverband. Das heisst, die Lärmemission muss gemessen werden und darf einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Diese Regel gilt schweizweit.

Doch die Umsetzung wird unterschiedlich gehandhabt. Einzelne Kantone wie beispielsweise Zürich haben das Verfahren markant vereinfacht, und es braucht in den meisten Fällen nur noch ein Meldeverfahren. In anderen Kantonen gilt eine Bewilligungspflicht mit Baueingabe.

Was, wenn sich der Nachbar am Lärm stört?

Luftwärmepumpen sind hörbar und können auch bei Einhaltung aller Grenzwerte andere Anwohner stören. «Wird die Lärmschutzverordnung eingehalten, kann der Nachbar jedoch nicht erfolgreich dagegen vorgehen», sagt Aeschi. Im Gegensatz zu Deutschland, wo vielerorts Mindestabstände zum Grenzzaun eingehalten werden müssen, gibt es in der Schweiz keine Vorschriften dieser Art. Entscheidend ist, wie viel Lärm von wo beim Nachbarn zu hören ist.

Gibt es unterschiedlich laute Wärmepumpen?

«Ja, das ist sehr abhängig vom Gerät», sagt Aeschi. In der Tendenz sind Wärmepumpen in den vergangenen Jahren leiser geworden. Die Lautstärke wird auf den Produktdatenblättern deklariert. Auch für den Lärmschutznachweis nützt es natürlich, wenn ein etwas leiseres Gerät ausgewählt wird. Ansonsten können auch bauliche Massnahmen die Schallemissionen reduzieren.

Drohen Lieferverzögerungen?

Peterhans von der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz sagt, man müsse mit einer Lieferzeit von vier bis fünf Monaten rechnen. Zum einen, weil die Nachfrage das Angebot übersteigt. «Zum anderen, weil die Bohrfirmen und Installateure volle Bücher haben und zusätzliche Aufträge einschieben müssen.»

Wer jetzt eine Wärmepumpe will, dem empfiehlt Peterhans, sofort aktiv zu werden. «Am besten gleich die Bewilligungen einholen und die Gesuche für Förderbeiträge stellen.» Dann bestehe die Chance, dass das Haus bereits diesen Winter mit einer Wärmepumpe beheizt werden kann.

Wie hoch sind die Förderbeiträge?

Auch das ist abhängig vom Gerät und vom Kanton – zum Teil sogar von einzelnen Gemeinden. Im Kanton Zürich gibt es für eine Luft-Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus 4650 Franken und für eine Erdsonden-Wärmepumpe 10'650 Franken. Im Kanton Bern sind es 6000 Franken für eine Luft-Wärmepumpe und 10’000 Franken für eine Wärmepumpe, die auf Erdwärme oder Wasser basiert.

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