Dieses Gerichtsurteil ist eine bittere Niederlage für die Konsumentenschützerin Sara Stalder (51) und ihre Stiftung SKS: Das Handelsgericht des Kantons Bern entschied im Streit der linken SKS gegen den rechtsgerichteten Konsumentendienst für dessen Initianten Patrick Dütschler (35).
Der wüste Streit begann mit einem Beitrag der SKS im Februar 2016. Dort fuhr die Stiftung für Konsumentenschutz Dütschler mit deutlichen Worten an den Karren.
Die happigsten Vorwürfe, die via soziale Medien, Communiqués und auf der SKS-Homepage verbreitet wurden: Dütschler missbrauche den Namen der Stiftung für Konsumentenschutz, um Mitglieder zu werben. Zudem verlange er «gesalzene Rechnungen» für seine Beratungen und arbeite mit «Knebelverträgen».
Erste Eskalation 2016
Der Streit eskalierte im März 2016 ein erstes Mal. Die Stiftung für Konsumentenschutz reichte gegen Dütschler und seinen Verein Strafanzeige wegen unlauterem Wettbewerb und Betrug ein. Das Verfahren wurde allerdings eingestellt. Dütschler, der auch die Zeitschrift «Konsumer» herausgibt und die Sendung «Konsumer TV betreibt», erhielt eine Entschädigung.
Die Stiftung für Konsumentenschutz liess aber nicht locker und berichtete weiter über Dütschlers Konsumentendienst und seine Machenschaften. Die SKS erhalte immer wieder Rückmeldungen von Leuten, die den Konsumentendienst mit der Stiftung für Konsumentenschutz verwechselten.
Dütschler zieht SKS vor Gericht
Da platzte Dütschler der Kragen. Er ging seinerseits in die Offensive und verklagte die Stiftung für Konsumentenschutz wegen Persönlichkeitsverletzung und unlauterem Wettbewerb. Er verlangte die Löschung diverser kritischer Beitrage über ihn und seinen Konsumentenschutz auf der Homepage der SKS.
Das Berner Handelsgericht gibt Dütschler im Urteil, das BLICK exklusiv vorliegt, in der Mehrzahl der Punkte recht. So schreibt das Gericht etwa, dass Dütschler «gewöhnliches Telefon-Marketing betreibe, das nicht a priori als aggressiv bezeichnet werden kann». Zudem ist es aus Sicht des Gerichts nicht zulässig, dass die SKS wegen «soweit ersichtlich drei Personen», welche die beiden Konsumentendienste verwechselt haben, negativ über Dütschler berichtet.
Berichte anpassen oder löschen
Weiter wird die SKS verpflichtet, verschiedene Berichte auf ihrer Homepage anzupassen oder zu streichen. So muss zum Beispiel die Aussage, dass Dütschler «aggressives Telefonmarketing» betreibe, gelöscht werden. Zudem muss die Stiftung für Konsumentenschutz mehrere Beiträge auf Facebook und Twitter löschen, in denen sie kritisch über den Konsumentendienst berichtet hat.
Patrick Dütschler zeigte sich auf Anfrage «hocherfreut» über das Urteil. «Das zeigt, dass die SKS kein Monopol hat und auch weitere Player möglich sind. Für mich ist klar, wir werden weiter mitmischen», sagt er. Auch die Gewerbler jubeln über den Gerichtsentscheid.
«Es braucht gar keine Subventionen»
Für Hans-Ulrich Bigler (60), Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes, zeigt das Urteil, dass die SKS keine Deutungshoheit habe, was den Begriff Konsumentenschutz angeht. «Beim SKS steht vor allem die Konsumentenpolitik im Zentrum», sagt er. Er stösst sich daran, dass die SKS den grössten Teil der Subventionen bekommt. «Eigentlich braucht es für Konsumentenorganisationen gar keine Subventionen. Der mündige Konsument kann sich im Internet-Zeitalter selber informieren», sagt Bigler.
«Wir löschen die Beiträge nicht»
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. «Wir prüfen das Urteil vertieft mit unserem Anwalt und entscheiden dann, ob wir ans Bundesgericht gelangen», sagt Sara Stalder (51). «Das Ganze kommt einem Maulkorb gleich», sagt sie. Auf die tägliche Arbeit habe es keinen Einfluss. «Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, löschen wir auch die betreffenden Beiträge nicht.»
«Dütschler gibt sich als Konsumentenschützer aus, dabei betreibt er einfach ein Call-Center», so Stalder weiter. «Wir haben aber einen öffentlichen Auftrag, arbeiten transparent und legen jedes Jahr vor, was wir für die Konsumenten erreicht haben.»