Es bestätigt damit in seinem Urteilsdispositiv den Entscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau. Das begründete Urteil liegt noch nicht vor. Sollte sich die Familie dem Entscheid widersetzen, müsste dieser mit Hilfe der Polizei durchgesetzt werden, heisst es in der Medienmitteilung.
Das Konkursamt hatte ursprünglich verfügt, dass Erb und seine Familie das Schloss bis Ende Januar verlassen müssen. Eugensberg und weitere Vermögenswerte sind nach dem Zusammenbruch der Erb-Gruppe im Jahr 2002 der Konkursmasse zugeschlagen worden.
Erb hatte das Schloss, das Inventar, Aktien, 13 Autos und Geld kurz vorher seiner Familie verschenkt. Im November 2015 bestätigte das Bundesgericht jedoch, dass die Werte zur Konkursmasse gehören.
Zweitgrösste Firmenpleite
Rolf Erb wurde im Januar 2014 vom Obergericht des Kantons Zürich wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Gläubigerschädigung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Das Bundesgericht bestätigte später dieses Urteil.
Erb war der letzte Konzernchef der Winterthurer Erb-Gruppe, die 2003 Konkurs ging. Der Fall gilt als zweitgrösste Firmenpleite der Schweizer Geschichte. Der Schaden soll sich auf mehrere Milliarden belaufen. Der letzte Konzernchef stritt stets alle Vorwürfe ab und schob die Schuld seinem verstorbenen Vater Hugo zu. Dieser habe die Fäden in der Hand gehabt. (SDA)