Die Credit Suisse (CS) hat Privatdetektive angeheuert, um Topbanker Iqbal Khan (44) zu beschatten. Die Aktion flog auf. Khan reichte Strafanzeige ein. Die Beschatter wurden von jeweils drei bis vier Polizeibeamten verhaftet. Alle Verdächtigen mussten eine DNA-Probe abgeben, zeitweise sogar Handschellen tragen.
Nach Ansicht der Privatdetektive war das Vorgehen der Polizei unzulässig. Die Anwälte eines Privatdetektivs haben deshalb zu Jahresbeginn bei der Zürcher Justizdirektorin Jacqueline Fehr (56) eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Sie hinterfragten vor allem die Rolle von Jérôme Endrass (49). Der bekannte forensische Psychologe ist Vizechef im Zürcher Amt für Justizvollzug – und arrangierte für Khan einen Termin bei der Kantonspolizei.
Keine Kompetenzüberschreitungen
Nun liegt Fehrs Antwort vor: «Der Aufsichtsbeschwerde ist keine Folge zu geben», schreibt die Regierungsrätin in einem Brief vom 12. Februar. In dem Schreiben, das SonntagsBlick vorliegt, hält Fehr zwar fest, dass Endrass für Khan den Gewaltschutz der Kantonspolizei angerufen habe und in der Folge seinen Vorgesetzten, den Amtsleiter Justizvollzug und Wiedereingliederung sowie den Leitenden Oberstaatsanwalt über den Vorfall informiert habe. Dennoch seien «keine Anzeichen für Unregelmässigkeiten bzw. Kompetenzüberschreitungen» erkennbar.
Auf Nachfrage von SonntagsBlick, ob es demnach üblich sei, dass Herr Endrass nach einer Kontaktaufnahme mit dem Gewaltschutzdienst seinen Vorgesetzten sowie den Leitenden Oberstaatsanwalt informiere, schreibt die Medienstelle der Justizdirektion: «Jérôme Endrass war sich bewusst, dass er mit einem Fall konfrontiert war, der potenziell öffentliche Aufmerksamkeit erlangen könnte.»