Ferien im Altersheim sind wohl nicht jedermanns Sache. Möglich ist es aber sehr wohl. Wie die Zeitung «Der Bund» berichtet, bietet die Pflegeheimgruppe Senevita im Westside in Bern und im Multengut in Muri Ferienwohnungen für Jung und Alt an. Touristen können die Wohnungen über Buchungsplattformen wie Booking.com oder Airbnb buchen.
Was erwartet die Buchenden in den Altersresidenzen? Die Inserate versprechen geräumige Appartements, Balkons mit Aussicht und kostenloses WLAN. Vier Nächte kosten am Standort Westside 840 Franken. Mit 684 Franken schlägt der gleiche Aufenthalt in Muri zu Buche.
Überraschend alte Zimmernachbarn
Wer nicht weiss, dass Senevita eine Pflegeheimgruppe ist, könnte von den vielen älteren Zimmernachbarn überrascht werden. Denn nirgends findet sich ein Hinweis darauf, dass sich die Appartements in einem Alters- und Pflegeheim befinden. Immerhin: Die Ferienmacher stören sich nicht daran, die Bewertungen auf den Buchungsportalen sind überwiegend positiv.
Wie Senevita-Sprecherin Daniela Flückiger gegenüber der Zeitung versichert, handle es sich nicht um ein «Geschäftsmodell». Die Angebote seien Zwischenlösungen, um Leerstände kurzfristig zu überbrücken. «Wir weisen alle unsere Gäste bei der Buchung darauf hin, dass die Wohnung zu einem Alters- und Pflegeheim gehört.» (jfr)
Erlaubnis einholen
Den eigenen Vermieter fragen. Wenn er nicht informiert ist, kann das zur Kündigung führen.
Miete
Darf nicht höher sein als die reguläre Miete. Nur für Reinigung und Möblierung darf man einen Aufpreis fordern, im Normalfall 20 Prozent.
Schäden
Für den Fall, dass Untermieter etwas kaputt machen, eine Kaution (höchstens drei Monatsmieten) vorab verlangen.
Steuern
Jedes Einkommen muss versteuert werden und unterliegt dem Mehrwertsteuergesetz. Das zuständige Steueramt kann Auskunft geben. Infos hier.
Regionale Bestimmungen
In vielen Kantonen gibt es unterschiedliche Bestimmungen. Airbnb muss etwa in Zug seit 2017 wie alle Tourismusbetriebe eine Kurtaxe einkassieren. In manchen Städten der Schweiz muss auch die zuständige Behörde ihre Zustimmung geben. Hat man die nicht, drohen Bussen. Infos hier.
Ausländische Gäste
Wer ausländische Gäste bei sich beherbergt, muss sie gemäss Ausländergesetz den städtischen Behörden (Ortspolizei oder Ordnungsamt) melden.
Weitere Infos
Auskunft geben auch Bewertungen anderer Gastgeber im Profil der potenziellen Mieter. Einen Vertrag kann man im Internet ausdrucken, beispielsweise beim Mieterinnen- und Mieterverband.
Erlaubnis einholen
Den eigenen Vermieter fragen. Wenn er nicht informiert ist, kann das zur Kündigung führen.
Miete
Darf nicht höher sein als die reguläre Miete. Nur für Reinigung und Möblierung darf man einen Aufpreis fordern, im Normalfall 20 Prozent.
Schäden
Für den Fall, dass Untermieter etwas kaputt machen, eine Kaution (höchstens drei Monatsmieten) vorab verlangen.
Steuern
Jedes Einkommen muss versteuert werden und unterliegt dem Mehrwertsteuergesetz. Das zuständige Steueramt kann Auskunft geben. Infos hier.
Regionale Bestimmungen
In vielen Kantonen gibt es unterschiedliche Bestimmungen. Airbnb muss etwa in Zug seit 2017 wie alle Tourismusbetriebe eine Kurtaxe einkassieren. In manchen Städten der Schweiz muss auch die zuständige Behörde ihre Zustimmung geben. Hat man die nicht, drohen Bussen. Infos hier.
Ausländische Gäste
Wer ausländische Gäste bei sich beherbergt, muss sie gemäss Ausländergesetz den städtischen Behörden (Ortspolizei oder Ordnungsamt) melden.
Weitere Infos
Auskunft geben auch Bewertungen anderer Gastgeber im Profil der potenziellen Mieter. Einen Vertrag kann man im Internet ausdrucken, beispielsweise beim Mieterinnen- und Mieterverband.