Laut einer UBS-Studie zur Abschaffung des Eigenmietwerts würden Rentner und Käufer neuwertiger Wohnungen mit kurzfristigem Zeithorizont von einem Steuerwechsel deutlich profitieren. Wer sanieren muss und höhere Hypothekarzinsen zahlt, wird belastet.
Die Bank rechnet aufgrund eines Systemwechsels kaum mit signifikanten Änderungen der Eigenheimpreise. Bei den Hypothekarschulden wird eine Verlangsamung des Wachstums erwartet, aber kein Rückgang, wie es in der am Donnerstag veröffentlichen Studie heisst. Mit der Umsetzung des Gesetzesvorhabens rechnet die Bank frühestens 2022.
Steuerausfälle bis zu 2,5 Milliarden
Eine Abschaffung des Eigenmietwerts und jeglicher Abzugsmöglichkeiten würde heute zu Steuerausfällen von rund 1,4 Milliarden Franken führen laut UBS-Studie. Nach den Vorschlägen der Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) würden sich die Ausfälle sogar auf 2,5 Milliarden belaufen.
Je nach Belehnungsgrad, Höhe der Hypothekarzinsen, Anteil des Eigenmietwertes und der Höhe der Sanierungs- und Unterhaltskosten unterschieden sich die Konsequenzen für die Eigentümer deutlich, heisst es weiter.
Vier Fallbeispiele zu den Auswirkungen
Anhand von vier Fallbeispielen macht die Bank in ihrer Studie die Auswirkungen der geplanten Änderungen deutlich. Von einem Systemwechsel dürften demnach insbesondere Rentner und Käufer von Neuwohnungen mit kurzfristigem Zeithorizont profitieren. Mehrbelastungen hätten Eigentümer von Altbauobjekten zu verkraften.
So errechnet die UBS in ihren auf mehrere Jahre angelegten Modellrechnungen für Rentner eine kantonale Bandbreite der Steuerersparnis zwischen 1000 und 3800 Franken jährlich. Bei Eigentümern einer neuwertigen Wohnung mit 0 Prozent Abschreibung auf den Objektwert ergibt sich demnach eine Ersparnis von 850 bis 2800 Franken.
Bei Abschreibung von 0,8 Prozent ergeben sich Ersparnisse zwischen Null und 1500 Franken. Bei einem Altbauobjekt mit Sanierungsbedarf und einer Abschreibung von 1,6 Prozent dürften auch langfristig keine Steuerersparnisse anfallen und die zusätzliche Belastung bewege sich zwischen 300 und 900 Franken pro Jahr. (SDA/AWP)
Der Eigenmietwert ist quasi eine «künstliche Miete». Theoretisch entspricht sie den Einnahmen, die der Besitzer erzielen würde, falls die Liegenschaft vermietet würde. Diesen fiktiven Wert muss der Eigentümer als Einkommen versteuern. Ziel des Eigenmietwerts ist die Gleichbehandlung von Wohneigentümern und Mietern bei den Steuern.
Die Zusatzbelastung beim Einkommen mindert zahlreiche Abzugsmöglichkeiten. So können Eigentümer heute Schuldzinsen und gewisse Unterhaltsarbeiten oder Energiesparmassnahmen an den Immobilien vom Einkommen abziehen.
Wer bestimmt den Eigenmietwert? Die Steuerverwaltung macht dafür Schätzungen vor Ort. Bestimmende Faktoren sind: Lage, Wohnfläche, Bauweise und Baujahr sowie das lokale Mietpreisniveau. Je nach Kanton gibt es daher auch grössere Unterschiede. Generell liegt der Eigenmietwert aber unter dem normalen Marktwert, so Analysen des Bundes. (duc)
Der Eigenmietwert ist quasi eine «künstliche Miete». Theoretisch entspricht sie den Einnahmen, die der Besitzer erzielen würde, falls die Liegenschaft vermietet würde. Diesen fiktiven Wert muss der Eigentümer als Einkommen versteuern. Ziel des Eigenmietwerts ist die Gleichbehandlung von Wohneigentümern und Mietern bei den Steuern.
Die Zusatzbelastung beim Einkommen mindert zahlreiche Abzugsmöglichkeiten. So können Eigentümer heute Schuldzinsen und gewisse Unterhaltsarbeiten oder Energiesparmassnahmen an den Immobilien vom Einkommen abziehen.
Wer bestimmt den Eigenmietwert? Die Steuerverwaltung macht dafür Schätzungen vor Ort. Bestimmende Faktoren sind: Lage, Wohnfläche, Bauweise und Baujahr sowie das lokale Mietpreisniveau. Je nach Kanton gibt es daher auch grössere Unterschiede. Generell liegt der Eigenmietwert aber unter dem normalen Marktwert, so Analysen des Bundes. (duc)