Der zuletzt besonders strittige Punkt, in wie weit Banken bei der Berechnung ihrer Risiken eigene Rechenmodelle anwenden dürfen, wurde über die Festlegung einer Grenze gelöst, wie der Basler Ausschuss am Donnerstag mitteilte.
Der Kompromiss sieht vor, dass bei Anwendung eines internen Berechnungsmodells der errechnete Kapitalbedarf minimal 72,5 Prozent des durch das Standard-Berechnungsmodells errechneten Kapitalbedarfs betragen muss.
Für die Einführung des gesamten Regelpakets haben die Banken zudem viel Zeit: Die Einführungsphase beginnt 2022 und endet erst fünf Jahre später.
Banken errechnen mit Modellen, wie viel Kapital die Bank auf die Seite legen muss, um bei einem Ausfall eines Schuldners nicht in Schwierigkeiten zu gelangen. Bei einem Hypothekarkredit zum Beispiel fällt das Ausfallrisiko geringer aus als bei einem Unternehmenskredit, weil die Bank bei Hypotheken auf das Haus zurückgreifen kann. Für Hypotheken müssen Banken darum üblicherweise weniger eigenes Kapital als Sicherheit aufweisen als bei Unternehmenskrediten.
Die Verabschiedung der Reform des Banken-Regelwerks Basel III, das in der Branche wegen ihrer Tragweite inoffiziell Basel IV genannt wird, zieht sich seit Jahren hin. Hauptgrund war ein Streit zwischen Europäern und den USA über die Frage, in welchem Umfang Banken interne Modelle benutzen dürfen, um die Kapitalunterlegung bestimmter Geschäfte zu berechnen.
Die US-Vertreter plädierten dabei für eine Schwelle von 75 Prozent. Die Europäer drängten auf 70 Prozent, weil viele europäische Banken mit der höheren Schwelle in deutlichem Umfang zusätzliches Kapital aufbauen müssen. Mit einer Schwelle von 72,5 Prozent hat der Basler Ausschuss sich in der Mitte der Forderungen getroffen.
Die Schweizer Bankiervereinigung (SBVg) begrüsst in einer Stellungnahme vom Donnerstag, dass der Basler Ausschuss den Banken die Wahl in der Anwendung zwischen eigenen und dem Standard-Berechnungsmodell lässt. Der Kompromiss auf die Schwelle von 72,5 Prozent weise zudem «grundsätzlich in die richtige Richtung», schreibt der Branchenverband.
Es sei jedoch sicher zu stellen, dass die Belastung durch die Umsetzung der neuen Regeln nicht zu einer unverhältnismässigen Wachstumsbremse für die Gesamtwirtschaft werde. Der SBVg erwartet in diesem Zusammenhang zudem, dass die Schweizer Behörden auf einen «Swiss Finish» verzichten, dass sie also die neuen Regeln nicht noch zusätzliche verschärfen.
Das betrifft auch den Zeitplan. Die Schweiz soll gemäss SBVg mit der Umsetzung der Regeln den anderen Ländern nicht vorauseilen, heisst es in der Mitteilung.
Auch das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (Sif) begrüsst den Abschluss des Regulierungsprojekts Basel III. Die Basel III-Reform erhöhe die Planungssicherheit und die Finanzstabilität weltweit, heisst es in einer Stellungnahme vom Donnerstag. Zudem seien global konsistente Regeln, die gleichlange Spiesse sicherstellten, im Interesse der international tätigen Schweizer Finanzakteure.
Die Bankenregulierer hatten Basel III 2010 nach der Finanzkrise im Auftrag der Gruppe der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) angeschoben. Mit den neuen Regeln soll das weltweite Bankensystem krisenfester gemacht werden.