Die Bank befinde sich derzeit in fortgeschrittenen Gesprächen mit dem US-Justizministerium (DOJ) über eine Lösung in dieser Angelegenheit, die zur Zahlung eines zweistelligen Millionenbetrags in US-Dollar führen könnte, teilte Julius Bär am Mittwoch mit.
Man kooperiere seit 2015 mit dem Ministerium bei dessen Untersuchung von mutmasslicher Geldwäscherei und Korruption, in die Funktionäre und Tochtergesellschaften der Fifa und angeschlossene Sportmedien- und Marketingunternehmen involviert sind.
Im Februar 2020 hatte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma in diesem Zusammenhang bereits ein Enforcement-Verfahren gegen Julius Bär abgeschlossen. Sie stellte beim Vermögensverwalter schwere Mängel bei der Geldwäsche-Bekämpfung fest. Die Bank müsse wirkungsvolle Massnahmen zur Durchsetzung der geldwäschereirechtlichen Pflichten ergreifen und die fehlgeleitete Vergütungspolitik anpassen, hiess es damals. Vorher dürfe die Bank keine grossen und komplexen Übernahmen durchführen. Zudem stellte ihr die Finma einen Aufpasser ins Haus: Ein unabhängiger Beauftragter sollte die Umsetzung der Massnahmen überprüfen.
Die Gruppe treibe die Lösung der verbleibenden regulatorischen und rechtlichen Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden weiter voran, hiess es am Mittwoch von Bär. Bis zur Erzielung einer Vereinbarung könnten indes keine weiteren Kommentare abgegeben werden.
Gleichzeitig plant Julius Bär, am 2. November eine ausserordentliche Generalversammlung über den zweiten Teil der Dividende für das Geschäftsjahr 2019 abstimmen zu lassen, wie ebenfalls aus der Mitteilung hervorging. Wegen der Coronakrise war die Gewinnausschüttung auf Druck der Finma in diesem Jahr aufgeteilt worden.
(SDA)