Noll kritisierte die Staatsanwaltschaft scharf. In der seit fast einem Jahr laufenden Gerichtsverhandlung hätten sich keine Belege für die Anklage wegen versuchten Prozessbetrugs ergeben. «Ein Nachweis, dass eine Falschaussage vorliegt, liess sich nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme nicht führen.»
Anlass für Nolls Aussagen war ein Antrag der Strafverfolger, die Bank erneut durchsuchen zu dürfen, um sich weitere Beweismittel zu besorgen. Noll lehnte den Antrag ab: «Die Staatsanwaltschaft lässt jede Auseinandersetzung mit der Beweisaufnahme vermissen, sondern wiederholt lediglich die Anklage.» Die Strafverfolger wollten mit der Durchsuchung ein internes Gutachten besorgen, das die Bank nicht freiwillig herausgeben will.
Der derzeitige Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, seine Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie zwei weitere Ex-Vorstände der Bank stehen seit April 2015 in München vor Gericht. Die Anklage wirft den Bankern versuchten Betrug in einem Schadenersatzprozess vor, den der Medienunternehmer Leo Kirch und seine Erben gegen das Institut geführt hatten.
Kirch, der 2011 starb, machte die Bank für den Zusammenbruch seines Medienimperiums verantwortlich. Seine Erben und die Bank einigten sich schliesslich auf einen Vergleich.
Die Banker haben den Vorwurf zurückgewiesen, sie hätten in dem Schadenersatzprozess die Justiz täuschen sollen, und fordern Freisprüche. Staatsanwalt Stephan Necknig entgegnete Richter Noll am Dienstag, aus seiner Sicht sei die Anklage «vollumfänglich bewiesen».