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Ex-Banker Elmer fordert vor Zürcher Obergericht Freisprüche

Der Ex-Banker Rudolf Elmer steht vor dem Zürcher Obergericht. Er sei ein Whistleblower, der ein Opfer der Justiz geworden sei, sagt er am Donnerstag am ersten Prozesstag. Er fordert Freisprüche und eine angemessene Entschädigung.
Publiziert: 23.06.2016 um 19:15 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 10:05 Uhr
Whistleblower Rudolf Elmer am ersten Prozesstag auf dem Weg ins Zürcher Obergericht.
Foto: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Die Staatsanwaltschaft meint hingegen, dass der 60-Jährige nach seiner Entlassung bei der Bank Julius Bär «auf einem persönlichen Rachefeldzug» sei.

Das kantonale Zürcher Steueramt erhielt im April 2005 eine CD mit 5489 Dateien. Laut einem anonymen Begleitschreiben, das als «Insider-Report» betitelt war, enthielten die Daten Angaben zu Personen und Firmen, denen Offshore-Aktivitäten und Steuerbetrug vorgeworfen wurde.

Ähnliche CDs erhielten in jenen Monaten weitere Steuerverwaltungen und Medien. Später, 2008, wurden die Daten auch auf der Enthüllungsplattform WikiLeaks publiziert.

Den Steuerbehörden seien durch diese Offshore-Geschäfte Einnahmen in Höhe von mindestens 100 Millionen Franken entgangen, sagte Rudolf Elmer vor dem Zürcher Obergericht. Er sei deshalb zu einem Aktivisten gegen dieses System geworden.

Wegen diesen Daten steht der 60-Jährige seit Donnerstagvormittag wieder vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ex-Banker unter anderem Verletzung des Geschäfts- und des Bankgeheimnisses vor.

Die Daten stammten laut Elmer gar nicht von Kunden der Bank Julius Bär, sondern seien aus dem Bestand der Julius Baer & Trust Company Ltd auf den Cayman Islands.

Und das sei eine Treuhandgesellschaft, keine Bank. «Der Begriff Bankdaten ist irreführend», sagte Elmer. Das sei die triviale Ausgangslage: «Es hätte gar nie zu einem Verfahren wegen Verletzung des Schweizer Bankgeheimnisses kommen dürfen.»

Elmers Verteidigerin argumentierte ähnlich. Ihr Mandant sei nicht bei einer Schweizer Bank angestellt gewesen, sondern beim einem eigenständigen Unternehmen, das auf den Cayman Islands domiziliert sei. Damit fielen die Elmer zu Last gelegten Datenveröffentlichungen gar nicht unter das Schweizer Bankengesetz.

Die Staatsanwaltschaft liess demgegenüber nicht gelten, dass der Bär-Ableger auf den Cayman Islands als eigenständiger Arbeitgeber gelten könne: «Dass Rudolf Elmer von der Bank Bär in Zürich auf die Cayman Islands gesandt wurde, ist offensichtlich.»

Auch wenn es einen Arbeitsvertrag für das Cayman-Unternehmen gebe, das ganze Konstrukt sei von Zürich aus gemacht worden, womit das Schweizer Recht zum Tragen komme, meinte der Staatsanwalt.

Er nahm Elmer die Rolle des «heldenhaften Whistleblowers» nicht ab. Dieser sei frustriert über seine Entlassung und befinde sich nach wie vor auf einem persönlichen Rachefeldzug gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber. «Enttäuschung und Frustration vermögen sein Verhalten nicht zu rechtfertigen.»

Rudolf Elmer betonte indes: «Ich bin ein Whistleblower und wurde ein Opfer der Zürcher Justiz.» Der Schaden, den er erlitten habe, sei immens. «In unverantwortlicher, ungerechtfertigter Weise wurde mein Ruf geschädigt, mein Vermögen vernichtet und seit zehn Jahren eine Anstellung in der Schweiz verunmöglicht.»

Vor dem Obergericht werden gleichzeitig zwei Berufungsverhandlungen durchgeführt. Im ersten Verfahren wird Elmer insbesondere vorgeworfen, geheime Bankdaten an verschiedene Steuerämter und an Medien zugestellt zu haben. Im zweiten Verfahren geht es um die spätere Datenübergabe der Daten an WikiLeaks.

Am ersten Prozesstag wurden die Plädoyers zum ersten Fall vorgetragen. Während die Verteidigung einen Freispruch forderte, verlangte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten.

Zum zweiten Fall erfolgte am Donnerstagabend nur noch das Plädoyer der Verteidigung. Diese forderte, dass Rudolf Elmer auch von diesen Vorwürfen freigesprochen wird. Die Staatsanwaltschaft wird am Freitag plädieren. Im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Bezirksgericht lautete deren Antrag auf eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren sowie auf ein Berufsverbot. Wann das Obergericht sein Urteil fällen und verkünden wird, ist noch offen.

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