Das Verbot gilt bis zum Abschluss des Aufsichtsverfahrens des Bakoms, aber längstens bis am 31. März 2016, wie das Bundesamt heute Nachmittag mitteilte.
Das Bakom ist zurzeit daran die Beteiligung der SRG am Joint Venture rundfunkrechtlich zu überprüfen. Dabei prüfe das Bundesamt gemäss Mitteilung insbesondere, ob das von der SRG mitgetragene Gemeinschaftsunternehmen die Erfüllung des Programmauftrages der SRG beeinträchtige oder den Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen erheblich einschränke, heisst es in der Mitteilung.
Sollte das Bakom dies feststellen, kann es dem Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) konkrete Auflagen an die SRG vorschlagen.
Bei Ringier, zu dem auch BLICK gehört, ist man gelassen. «Es war für uns immer klar, dass die neue Vermarktungsorganisation erst nach Abschluss der laufenden Prüfung durch das Bakom aktiv am Markt auftreten kann», sagt Ringier-Sprecher Edi Estermann. «Mit der Befristung der vorsorglichen Massnahme durch das Bakom bis längstens Ende März 2016 entsteht für uns eine willkommene Planungssicherheit.»
Heute Morgen hat die Weko der Werbeallianz aus wettbewerbsrechtlicher Sicht den Segen erteilt. Tatsächlich erwartet die Weko, dass das das Gemeinschaftsunternehmen zu einer der stärksten Werbevermarkter in der Schweiz aufsteigt, hiess es am Morgen. Dennoch geht die Weko von einem weiterhin funktionierenden Werbemarkt aus, weil es auch noch andere starke Wettbewerber gebe, wie Weko-Direktor Rafael Corazza sagt. (SDA/bö)