Das entspricht einem Anteil von 45 Prozent der Bahnhöfe, wie das Bundesamt für Verkehr (BAV) am Donnerstag mitteilte. Da sich unter den Bahnhöfen viele grössere Bahnhöfe befänden, seien von diesen Erneuerungen 63 Prozent der Passagiere betroffen.
Die Bahnhöfe und Haltestellen in der Schweiz werden im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) umgebaut. Dieses schreibt seit 2004 vor, dass neue Bauten, Anlagen und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs barrierefrei zu gestalten seien. Bauten, Anlagen und Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2004 in Betrieb genommen wurden, müssen bis spätestens zum 31. Dezember 2023 baulich barrierefrei angepasst sein.
Bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist im Jahr 2023 sind Arbeiten für 525 weitere Bahnhöfe geplant. Wenn diese Arbeiten abgeschlossen sind, sollen gemäss Bericht des BAV 87 Prozent der Reisenden auf drei Viertel aller Bahnhöfe autonom und spontan ein- und aussteigen können.
Bei rund 205 Projekten beziehungsweise 11 Prozent der Bahnhöfe wird «trotz Intervention des BAV» die gesetzliche Anpassungsfrist voraussichtlich überschritten werden. Gemäss Bericht sind darunter auch einige grosse Bahnhöfe, wie zum Beispiel Bern, Lenzburg, Morges, Neuenburg, Zürich HB SZU und Wädenswil. Dort werden die Anpassungen mit zum Teil grossen Bahnhofsausbauprojekten koordiniert werden müssen.
Zudem gibt es einige Bahnhöfe, wo bauliche Massnahmen gemäss BAV in Bezug auf das Kosten/Nutzen-Verhältnis unverhältnismässig sind. Hier muss das Personal Hilfe anbieten. Damit wird die Vorgabe des BehiG berücksichtigt, wonach die Verhältnismässigkeit gewahrt werden muss.
Der Bund investiert in das Erneuerungsprogramm über drei Milliarden Franken. Die Umbauarbeiten haben das Ziel, dass das Ein- und Aussteigen an den Bahnhöfen bequemer wird. So soll der Einstieg niveaugleich sein. Dies sei für Personen mit eingeschränkter Mobilität, Seniorinnen und Senioren, für Passagiere mit viel Gepäck oder Kinderwagen sowie für Reisende, die beispielsweise nach einem Unfall an Krücken gehen, eine Voraussetzung, damit sie den öffentlichen Verkehr selbstständig nutzen können.
Die Umbaupflicht gilt für Bahnhöfe, Bus- und Tramhaltestellen, Schiffsanlegestellen und Seilbahnkabinen mit einer Kapazität von neun und mehr Personen. Der Bund unterstützt aber nur die Umbauten an Bahnhöfen und Eisenbahnhaltestellen von subventionsberechtigten Infrastrukturbetreiberinnen.
(SDA)