«Badezimmer teilen, für Kinder unter 12 ungeeignet»
Zürcher Hausbesetzer machen Kasse dank Airbnb

Im Kanton Zürich und auch in der Stadt bieten Bewohner besetzter oder zwischengenutzter Immobilien Zimmer auf Plattformen wie Wimdu und Airbnb an.
Publiziert: 06.05.2018 um 12:38 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 20:06 Uhr
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Hier an der Freiestrasse 134 in Zürich kann für 45 Franken pro Tag gewohnt werden.
Foto: Google Street View

Hausbesetzer machen mit Untervermietungen Geld: Mehrere Zimmer in besetzten oder zur Zwischennutzung gedachten Gebäuden in der Stadt und im Kanton Zürich finden sich derzeit auf Internetplattformen Airbnb und Wimdu.

Zimmer für Kurz- aber auch Langzeitnutzung in solchen Immobilien, sollen auch an der Zürcher Goldküste und in Winterthur zu haben sein.

Was in der deutschen Hausbesetzerszene gang und gäbe sei, mache nun auch hierzulande Schule, zitiert die «NZZamSonntag» einen Insider. «Personen aus linksautonomen Kreisen, die am 1. Mai gegen den Kapitalismus auf die Strasse gingen, machten mit Untervermietungen Geld.»

Besetzter Altbau in Zürich

Als Beispiel nennt die Zeitung die Freiestrasse 134 im Zürcher Kreis 7: Für 45 Franken pro Tag bietet ein Student auf Airbnb ein Zimmer an. Abschliessbar sei der Raum nicht, Badezimmer müsse man mit anderen teilen, das Zimmer sei für Kinder unter 12 Jahren nicht geeignet zitiert die Zeitung aus dem Inserat. Der Altbau wurde im Frühling 2017 von einer Frauengruppe besetzt, Einsprachen verzögern den Umbau der Liegenschaft.

Die mit der Zwischennutzung betraute Firma Intermezzo stört es offenbar nicht, dass dort für temporäre Mieter, die nur wenige hundert Franken pro Monat zahlen, über Airbnb netto bis zu 1000 Franken in die eigene Tasche fliessen lassen könnten, schreibt die «NZZamSonntag». 

Airbnb will von Fall zu Fall einschreiten

Tun können die Hausbesitzer wenig dagegen. Erstens fehlt ihnen meist die Kenntnis über diese lukrative Art der Zwischennutzung. Zweitens befinden sich Hausbesetzer nicht in einem Mietverhältnis. Drittens: Wenn ein temporäres Mietverhältnis besteht, dann sind Untervermietungen grundsätzlich erlaubt.

Fälle werden wenn, dann nur von verärgerten Gästen rapportiert. Airbnb sagt im Zeitungsbericht, dass man einschreite, habe man Hinweise auf unrechtmässige Vermietungen über Airbnb. (uro)

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