Glücklich oder verdammt im Homeoffice. Die meisten Arbeitgeber lassen die Angestellten seit der Corona-Krise mehrheitlich zu Hause arbeiten. Weil es bei vielen Angestellten gut ankommt, wollen sie das Homeoffice auch nach Corona in irgendeiner Form weiterführen.
Aber die Bedingungen haben die wenigsten festgelegt. Da das Homeoffice zum Dauerzustand wird, fragt sich, wer für die ergonomischen Stühle aufkommt. Ob Angestellte einfach schlucken müssen, dass die Stromrechnung höher ist? Wer weniger pendelt, darf zudem bei der nächsten Steuererklärung keine volle Pendlerpauschale abziehen. Es fragt sich, ob das Homeoffice für Angestellte zum Minusspiel wird.
Axa zahlt jährlich Homeoffice-Pauschale von 200 Franken
Als erstes Unternehmen schafft der Versicherer Axa Klarheit, wie das Homeoffice künftig weitergeführt wird und mit welchen Beiträgen Angestellte rechnen können, wie BLICK erfahren hat. «Wir raten unseren Mitarbeitenden, an durchschnittlich 40 bis 60 Prozent des Arbeitspensums im Büro zu arbeiten und die restlichen Tage zu Hause, in einem externen Gemeinschaftsraum oder unterwegs», empfiehlt Daniela Fischer (44), Personalchefin von Axa Schweiz. Das Smart-Working-Reglement gilt ab Januar 2021 – solange die Pandemie dauert, wird aber weiterhin mehr im Homeoffice gearbeitet.
«Für die Teamkultur ist es extrem förderlich, wenn man sich auch noch begegnet», führt Fischer aus. Deshalb könnten die Teams auch selber entscheiden, wie sie sich organisieren. Mit dem neuen Arbeitsmodell erhalten die Axa-Mitarbeiter zudem eine jährliche Pauschale von 200 Franken. Egal, was ihr Beschäftigungsgrad ist und wie viel sie im Homeoffice arbeiten.
Fischer begründet die Gleichbehandlung damit, dass bei Axa fast alle Tätigkeiten der 4500 Mitarbeiter im Innendienst, inklusive Lernende, für Homeoffice eigneten. Der jährliche Beitrag könne zur ergonomischen Ausstattung ihres Heimbüros oder für die laufenden Kosten eingesetzt werden.
Nur ein Viertel der Angestellten zahlt mehr als das Minimum
Ganz anders wissen viele Schweizer Angestellten im Homeoffice nicht, ob der Arbeitgeber je etwas an die notwendigen Anschaffungen zahlt. Geschweige denn, wie viel sie nach Corona zu Hause weiter arbeiten könnten.
Gemäss einer Umfrage des Kaufmännischen Verbandes (KV) Schweiz stellten zwar über 80 Prozent der Firmen während des Lockdowns sicher, dass die Angestellte zu Hause wenigstens die Grundinfrastruktur wie Laptops hatten. Doch nur 25 Prozent hätten einen materiellen oder finanziellen Beitrag ans Handy, Internet, an den Bildschirm oder ans Mobiliar geleistet, sagt KV-Schweiz-Sprecherin Emily Unser.
Eine der Ausnahmen mit Homeoffice-Pauschale ist etwa Novartis. Beim Pharmakonzern können Angestellte künftig selber wählen, wo sie arbeiten. Laut Novartis-Sprecher Satoshi Sugimoto erhalten die Angestellten einen Einmal-Betrag von 680 Franken, um ihr Homeoffice einzurichten.
Meistens keine Beiträge für freiwilliges Homeoffice
Weitere Unternehmen wie Siemens Schweiz zahlen nichts an die Homeoffice-Kosten, wenn Angestellte auf eigenen Wunsch zu Hause arbeiten, wie Siemens-Sprecher Benno Estermann sagt. Bei angeordnetem dauerhaftem Homeoffice erhielten Angestellte für einen Tag die Woche 30 Franken und schrittweise mehr bis 150 Franken für fünf Tage die Woche.
Typisch ist Swisscom, die schon länger Homeoffice anbietet und keine Homeoffice-Kosten wie Strom oder Miete übernimmt, wie Swisscom-Sprecherin Sabrina Hubacher bestätigt.
Auch bei der Post ist Homeoffice für rund 14'000 Angestellte bereits Usus. Doch da ihnen jederzeit ein Platz im Büro zur Verfügung steht, sind laut einer Post-Sprecherin die Voraussetzungen für eine Beteiligung an den Miet- oder anderen Infrastrukturkosten nicht gegeben.
Einige Pflichten des Arbeitgebers für Homeoffice-Arbeit sind im Obligationenrecht geregelt. Der Arbeitgeber muss Mitarbeitern mit den benötigen Geräten und Material ausrüsten. Benutzt der Arbeitnehmer im Einverständnis mit dem Arbeitgeber eigene Geräte oder Material, ist dies angemessen zu entschädigen.
Ausserdem muss der Arbeitgeber Auslagen, die durch die Arbeit notwendig werden, vergüten. Die Höhe der Auslagen muss der Mitarbeiter belegen.
Aus Sicht des KV Schweiz, der Angestellten Schweiz und von weiteren Angestelltenverbänden sollten Arbeitgeber mit Mitarbeitern eine Vereinbarung treffen, welche Ausgaben im Homeoffice bezahlt werden, dass die Voraussetzungen sehr individuell sind.
Weil die meisten Arbeitgeber nur für die minimale Infrastruktur aufkommen, fordern die Verbände, dass der Mindestumfang einer solchen Vereinbarung gesetzlich festgelegt werden soll. Claudia Gnehm
Einige Pflichten des Arbeitgebers für Homeoffice-Arbeit sind im Obligationenrecht geregelt. Der Arbeitgeber muss Mitarbeitern mit den benötigen Geräten und Material ausrüsten. Benutzt der Arbeitnehmer im Einverständnis mit dem Arbeitgeber eigene Geräte oder Material, ist dies angemessen zu entschädigen.
Ausserdem muss der Arbeitgeber Auslagen, die durch die Arbeit notwendig werden, vergüten. Die Höhe der Auslagen muss der Mitarbeiter belegen.
Aus Sicht des KV Schweiz, der Angestellten Schweiz und von weiteren Angestelltenverbänden sollten Arbeitgeber mit Mitarbeitern eine Vereinbarung treffen, welche Ausgaben im Homeoffice bezahlt werden, dass die Voraussetzungen sehr individuell sind.
Weil die meisten Arbeitgeber nur für die minimale Infrastruktur aufkommen, fordern die Verbände, dass der Mindestumfang einer solchen Vereinbarung gesetzlich festgelegt werden soll. Claudia Gnehm