Autoindustrie
US-Börsenaufsicht erzielt Vergleich mit Nissan und Ex-Chef Ghosn

Die US-Börsenaufsicht SEC hat sich nach Vorwürfen wegen falscher Finanzangaben auf einen Vergleich mit dem japanischen Autobauer Nissan und dessen ehemaligen Chef Carlos Ghosn geeinigt.
Publiziert: 23.09.2019 um 17:47 Uhr
|
Aktualisiert: 23.09.2019 um 17:49 Uhr

Von 2009 bis zu seiner Festnahme im November 2018 habe Ghosn durch ein Komplott mit Ex-Manager Greg Kelly und anderen Mitarbeitern mehr als 90 Millionen Dollar an Einkünften verschwiegen, teilte die SEC am Montag mit. Zugleich habe Ghosn auf dubiose Weise versucht, seine Pensionsbezüge um über 50 Millionen Dollar zu erhöhen. Stellungnahmen von Nissan, Ghosn und Kelly lagen zunächst nicht vor.

«Einfach gesagt, Nissans Angaben über Ghosns Einkünfte waren falsch», erklärte SEC-Vertreter Steven Peikin. Im Rahmen des Vergleichs akzeptiere Nissan eine Zahlung von 15 Millionen Dollar. Ghosn habe einem Bussgeld in Höhe von einer Million Dollar zugestimmt und Kelly einem von 100 000 Dollar. Der Vergleich umfasst der Behörde zufolge kein Schuldeingeständnis von Nissan, Ghosn und Kelly.

Der langjährige Nissan-Chef Ghosn war am 19. November 2018 in Tokio zusammen mit seiner früheren rechten Hand Kelly wegen Verstosses gegen Börsenauflagen festgenommen und angeklagt worden. Ihm wurde damals unter anderem vorgeworfen, zu niedrige Einkommen angegeben zu haben. Zudem soll Ghosn laut der Staatsanwaltschaft in Tokio private Investitionsverluste auf Nissan übertragen haben. Nissan war wegen der Gehaltsaffäre rasch auch in den USA ins Visier der Behörden geraten. Bereits im Januar hatte ein Unternehmenssprecher Ermittlungen der SEC bestätigt und Kooperation zugesichert.

(SDA)

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.