Die Strafzölle treffen unter anderem das Unternehmen BYD, das derzeit im grossen Stil die Fussball-Europameisterschaft sponsert. Auf Autoimporte in die Schweiz haben die Zölle keine Wirkung.
Die vorläufigen Zölle sind das Ergebnis einer Untersuchung der EU-Kommission. Diese ergab, dass die gesamte Wertschöpfungskette für Elektroautos in China stark subventioniert wird und durch die Einfuhren chinesischer E-Autos eine klar voraussehbare und unmittelbar bevorstehende Schädigung der Industrie in der EU droht. Kommissionsangaben zufolge sind chinesische Elektroautos normalerweise rund 20 Prozent günstiger als in der EU hergestellte Modelle.
Einführung der Zölle innerhalb von vier Monaten
Konkret steht für den Hersteller BYD ein vorläufiger Strafzoll von 17,4 Prozent, für Geely 19,9 Prozent und für SAIC 37,6 Prozent im Raum. Geely produziert unter anderem die elektrischen Smart-Modelle #1 und #3 sowie den Volvo EX30.
SAIC baut den in Deutschland populären MG4, der in den dortigen Zulassungsstatistiken unter den E-Autos knapp hinter dem VW ID.3 auf dem zweiten Platz landete. Für andere Hersteller sind 20,8 Prozent vorgesehen, und für Firmen, die bei der Untersuchung nicht kooperiert hatten, würde ein Strafzoll in Höhe von 37,6 Prozent fällig.
Die endgültige Einführung der Strafzölle soll innerhalb von vier Monaten erfolgen, wenn China nicht noch überraschende Zugeständnisse macht. Bis dahin müssen die Zölle noch nicht gezahlt werden, sondern nur Sicherheitsleistungen für sie hinterlegt werden.
Die Schweiz unterliege keinen Verpflichtungen, handelspolitische Schutzmassnahmen oder andere zolltarifarische Entscheide der EU nachzuvollziehen, sagte ein Sprecher des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage. Grundsätzlich seien handelspolitische Schutzmassnahmen nicht im Interesse der Schweiz.
Schweiz erhebt keine Zölle
Weiter erhebe die Schweiz seit dem 1. Januar 2024 auf importierte Industriegüter, also auch auf Autos, keine Zölle mehr. Überdies sehe das Freihandelsabkommen mit China eine vollständige Zollbefreiung von Industrieprodukten mit Ursprung in China vor. Sofern chinesische Autos direkt in die Schweiz importiert würden, können diese weiterhin zollfrei eingeführt werden.
In Deutschland sorgt das Vorgehen der EU-Kommission für Sorgen, weil etwa Vergeltungsmassnahmen befürchtet werden, die vor allem deutsche Autohersteller treffen könnten. China ist der grösste Automarkt der Welt und war laut Verband der Automobilindustrie (VDA) im Jahr 2023 für Autos aus Deutschland der drittgrösste Exportmarkt – nach den USA und dem Vereinigten Königreich.
Deutsche Firmen könnten aber nicht nur von Gegenmassnahmen betroffen sein, sondern auch von den EU-Massnahmen selbst – denn sie produzieren teils in China für den Export. Mit Blick auf mögliche Vergeltungsmassnahmen Chinas warnte der Verband der Automobilindustrie (VDA) zuletzt, sollte China seinerseits Einfuhrzölle auf Fahrzeuge mit einem Motor von mehr als 2,5 Litern Hubraum einführen, würde dies die Branche hart treffen.
Gespräche gab es zuletzt unter anderem zwischen dem chinesischen Handelsminister Wang Wentao und EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis. Ob sie zu einer Beilegung des Handelskonflikts führen, ist allerdings völlig offen. Vonseiten der EU-Kommission wird immer wieder betont, dass ein Verhandlungsergebnis den Einfluss schädlicher Subventionierungen eliminieren müsse. Gespräche zwischen Brüssel und Peking sollen in den kommenden Wochen fortgesetzt werden.
Wenn die Behörde unter der Leitung von Ursula von der Leyen zu dem Schluss kommt, dass China sich nicht ausreichend bewegt, kann sie in den nächsten vier Monaten einen Vorschlag zur Einführung endgültiger Strafzölle vorlegen. Die EU-Staaten könnten die dann vorgeschlagenen Zölle nur stoppen, wenn sich eine sogenannte qualifizierte Mehrheit gegen den Vorschlag ausspricht.
Qualifizierte Mehrheit bedeutet in der Regel, dass mindestens 15 EU-Staaten zustimmen müssen, die zusammen mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der Union ausmachen. Kommt weder für noch gegen den Vorschlag eine qualifizierte Mehrheit zustande, kann die Kommission ihn entweder annehmen oder eine neue, geänderte Version vorlegen.