Auf einen Blick
- Schweiz muss keine EU-Zölle nachziehen
- Importierte chinesische Autos bleiben zollfrei in der Schweiz
- Seit 1. Januar 2024 keine Zölle auf importierte Industriegüter aus China
Die Schweiz unterliege keinen Verpflichtungen, handelspolitische Schutzmassnahmen oder andere Entscheide zu Zolltarifen der EU nachzuvollziehen, sagte ein Sprecher des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) im Juli, als die Europäische Kommission vorläufige Strafzölle einführte, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Grundsätzlich seien handelspolitische Schutzmassnahmen nicht im Interesse der Schweiz.
Weiter erhebe die Schweiz seit dem 1. Januar 2024 auf importierte Industriegüter, also auch auf Autos, keine Zölle mehr, sagte der Sprecher. Überdies sehe das Freihandelsabkommen mit China eine vollständige Zollbefreiung von Industrieprodukten mit Ursprung in China vor. Sofern chinesische Autos direkt in die Schweiz importiert würden, können diese weiterhin zollfrei eingeführt werden.
Einführung vielleicht bereits ab November
Die Europäische Kommission hatte die zusätzlichen Zölle angekündigt, nachdem eine Untersuchung Peking vorgeworfen hatte, E-Autos mit Subventionen zu fördern, die den Markt in der EU verzerren. Ob die Einfuhrzölle Anfang November in Kraft treten werden, liegt in der Hand der Kommission. Die EU und China würden weiterhin nach einer alternativen Lösung suchen, teilte die Europäische Kommission am Freitag mit.