Auch ABB, Lidl und Nokia sind Sünder
Zehn Verstösse pro Tag gegen flankierende Massnahmen

Firmen verstossen reihenweise gegen die flankierenden Massnahmen. In über 19'200 Fällen haben Kantone Bussen verhängt oder Sperren verfügt – in nur fünf Jahren! Am häufigsten waren die Sünder-Firmen aus Deutschland.
Publiziert: 22.07.2018 um 11:38 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 22:24 Uhr
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Fast 20'000 Mal mussten die Schweizer Behörden aktiv werden und Firmen strafen, weil sie gegen die flankierenden Massnahmen verstossen haben. Das zeigt eine Liste des Seco. (Archiv)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Die Schweizer Behörden sanktionieren im Schnitt jeden Tag zehn Firmen wegen Verstössen gegen den Lohnschutz. Dies geht aus einer Liste des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) hervor, über die die «NZZ am Sonntag» berichtet.

In den letzten fünf Jahren ahndeten demnach die Kantone in über 19'200 Fällen Firmen wegen Verstössen gegen die flankierenden Massnahmen. Sie müssen sich an den Kosten der Kontrollen beteiligen, eine Busse von bis zu 30'000 Franken bezahlen oder eine Sperre hinnehmen. Rund 1400 Betriebe dürfen derzeit in der Schweiz vorübergehend keine Aufträge mehr ausführen.

Auch Grosse wie ABB oder Lidl auf der Liste

Unter den Sündern finden sich viele Klein- und Einmann-Betriebe aus gut 30 Ländern. Häufig kommen die fehlbaren Firmen aus Deutschland (36,8 Prozent), Italien (30,7) oder der Schweiz (6,0). Mitunter erwischt wurden aber auch bekannte Konzerne. So wurden Vertretungen von ABB, Lidl, Nokia, Bombardier oder der deutschen Bosch-Gruppe geahndet. Zudem finden sich auf der Liste deutsche Niederlassungen von prominenten Schweizer Firmen wie Swiss Post Solutions, die der Schweizerischen Post gehört.

Die meisten Sanktionen hat der Kanton Tessin verhängt. Dahinter folgen mit Zürich und Bern zwei grosse Kantone mit wohl auch verhältnismässig vielen Aufträgen. Allgemein dominierten der Zeitung zufolge Sanktionen im Zusammenhang mit den Meldevorschriften und der 8-Tage-Regel, gemäss der Unternehmen aus der EU einen Auftrag in der Schweiz mindestens acht Tage vorab den Schweizer Behörden melden müssen. Andere Sünder verweigerten Auskunftspflichten oder ignorierten Bussen. In etlichen Fällen ging es um die Missachtung der minimalen Löhne und Arbeitsbedingungen.

Anpassungen werden diskutiert

In der Schweiz wird derzeit rund um das geplante Rahmenabkommen mit der EU auch über eine umstrittene Anpassung der Lohnschutzmassnahmen diskutiert. Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann (FDP) will dazu Gespräche mit den Sozialpartnern und den Kantonen aufnehmen. Im Zentrum steht die 8-Tage-Regel, die der EU ein Dorn im Auge ist. (SDA/jfr)

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