Nach der Katastrophe von Fukushima hatte das ENSI von den Betreibern verlangt, ihre Sicherheitsmargen zu überprüfen und allfällige Verbesserungen zu identifizieren. Diese Analysen der Betreiber hat das ENSI nun ausgewertet, wie es am Donnerstag mitteilte.
Die Aufsichtsbehörde kommt generell zum Schluss, «dass die Schweizer Kernkraftwerte die Grundanforderungen erfüllen und darüber hinaus über Sicherheitsmargen verfügen». Dies gelte sowohl für Erdbeben als auch für Überflutungen, die sich statistisch gesehen höchstens einmal alle 10'000 Jahre ereignen.
Dennoch fordert die Behörde nun «verhältnismässige Massnahmen». Die Anlagen in Beznau sollen etwa besser vor einer Überflutung geschützt werden. Konkret ordnete das ENSI eine bessere Dichtung des Notstandsbrunnens an. Diese Massnahmen wurden bereits umgesetzt.
In Gösgen hätten die herkömmlichen Sicherheitssysteme im Schutz gegen Erdbeben «praktisch keine Sicherheitsmargen», schreibt die Aufsichtsbehörde. Dies müsse im Hinblick auf einen eventuellen Langzeitbetrieb über 40 Jahre hinaus wenigstens bei den Notstandsystemen geändert werden. Das ENSI fordert die Umsetzung der Massnahmen, die das Atomkraftwerk in dem Zusammenhang bereits geplant hat.
In Mühleberg BE habe die Überprüfung gezeigt, dass die Sicherheitsmarge für den Fall eines Erdbebens mit einer Verstärkung der Notstand-Dieselgeneratoren erhöht werden könne. Dazu fordert die Aufsichtsbehörde «zusätzliche Untersuchungen», wie sie schreibt.
Das AKW Leibstadt AG hat gemäss der Einschätzung des ENSI bereits genügende Sicherheitsmargen und muss keine Verbesserungen vornehmen.