Atomenergie
Ensi will von AKW Mühleberg neuen Hochwassernachweis verlangen

Die Atomaufsichtsbehörde Ensi will vom AKW Mühleberg einen neuen Hochwassernachweis verlangen. Sie reagiert damit auf den Bundesgerichtsentscheid vom 5. Oktober, wie sie am Donnerstag mitteilte.
Publiziert: 03.01.2019 um 17:58 Uhr
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Aktualisiert: 03.01.2019 um 17:49 Uhr
Das Atomkraftwerk im bernischen Mühleberg. Die BKW als Betreiberin muss womöglich noch einen neuen Hochwassernachweis liefern. (Archivbild)
Foto: Keystone/GAETAN BALLY

Die Mühleberg-Betreiberin BKW soll demnach den ganzen Nachweis für die Beherrschung des 10'000-jährlichen Hochwassers neu einreichen. Sie soll sich dabei an den Daten orientieren, die zurzeit im Rahmen des Exar-Projekts des Bundes erarbeitet werden. Das Exar-Projekt wird neue Grundlagen liefern, um die Gefährdung durch Extremhochwasser an Aare und Rhein beurteilen zu können.

Den aktualisierten Nachweis haben das Bundesgericht beziehungsweise das Bundesverwaltungsgericht verlangt, wie das Ensi in Erinnerung ruft. Die Behörde plant nun eine Verfügung und gewährt den Parteien dazu das rechtliche Gehör bis zum 24. Januar.

Die BKW wird in diesem Rahmen Stellung nehmen, wie eine Sprecherin des Energiekonzerns auf Anfrage erklärte. Überraschend kommt die neue Verfügung nicht - das Ensi hatte diesen Schritt bereits im Oktober in Aussicht gestellt.

Läuft alles wie geplant, soll die BKW den neuen Nachweis drei Monate nach Veröffentlichung der Exar-Resultate beim Ensi einreichen. Anschliessend wird die Aufsichtsbehörde die Angaben prüfen.

Das AKW Mühleberg wird in knapp einem Jahr, am 20. Dezember 2019, vom Netz genommen. Bis keine Radioaktivität mehr auf der Anlage ist, werden aber noch mehrere Jahre vergehen. Bis 2024 werden die Brennelemente ins Zwischenlager Würenlingen AG abtransportiert. Der Rückbau der verstrahlten Anlageteile soll 2031 abgeschlossen sein.

Der Rechtsstreit um die Hochwassergefährdung des AKW Mühleberg hatte letztes Jahr die höchsten Schweizer Gerichte beschäftigt. Zwei AKW-Kritiker hatten unter anderem den Einsatz mobiler Pumpen und deren Bewertung innerhalb des Sicherheitssystems kritisiert.

Das Bundesverwaltungsgericht wies den Hauptbeschwerdepunkt im Mai zwar ab, gab aber den AKW-Kritikern teilweise Recht. Es hob die Verfügung des Ensi auf und verlangte zusätzliche Informationen.

Das Bundesgericht trat im Oktober nicht auf die Beschwerde ein. Die Lausanner Richter hielten aber fest, dass der ganze deterministische Sicherheitsnachweis des AKW Mühleberg neu zu beurteilen sei.

Nach dem Reaktorunfall im japanischen Fukushima 2011 mussten die Schweizer Atomkraftwerke unter anderem neu nachweisen, dass sie ein Hochwasser beherrschen, wie es einmal in 10'000 Jahren vorkommt. Alle AKW's erfüllten laut Ensi die Aufgabe. Dennoch seien seither mehrere Massnahmen ergriffen worden, "um den Schutz vor diesen extrem seltenen Ereignissen weiter zu verbessern".

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