Wer mit der Ambulanz ins Spital fährt, muss das unter Umständen selbst bezahlen. So auch Kurt Bundi*. Die Fahrt von Vättis SG ins Churer Spital kostet ihn 1200 Franken. Die Krankenkasse Helsana kam hinterher zum Schluss, er sei nicht in einer lebensbedrohlichen Situation gewesen. Folglich handle es sich nicht um eine «Rettung», sondern um einen «medizinisch begründeten Transport».
Aus Sicht von Kurt Bundi unbegreiflich. Er war an diesem Tag nach einem Bandscheibenvorfall aus dem Spital entlassen worden. Kaum zu Hause, erlitt er erneut einen Hexenschuss. Dabei habe ihm richtiggehend die Atmung versagt. Seine Partnerin erinnert sich, wie er nur noch gesagt habe: «Ich kann nicht mehr atmen.»
Spital verwies an die Ambulanz
Seit Kurt Bundi vor Jahren nach einer doppelten Lungenentzündung einen Luftröhrenschnitt gebraucht hatte, litt er immer wieder unter Atemnot. «Die Situation war beängstigend», sagt seine Partnerin. Sie rief im Spital an, wo man ihr beschied, sie solle den Patienten wieder zurückbringen. Doch: «Er konnte sich gar nicht bewegen.» Das Spital verwies sie an die Ambulanz. Die rückte aus, man untersuchte den Patienten und brachte ihn ins Spital.
Im Nachhinein zeigt sich: Basierend auf dem Protokoll des Notfallarztes entschied die Helsana, dass die Situation für Bundi nicht lebensbedrohlich war. Das Spital teilte ihm mit, das Rettungsteam habe «keine akute Lebensbedrohung feststellen» können. Als potenziell lebensbedrohlich gelten Herzinfarkte oder Herzrhythmusstörungen.
«Kulanz nicht möglich»
Bei der Helsana heisst es, zusätzliche Abklärungen hätten ergeben, dass «Bein- und Rückenschmerzen aufgrund eines Stolpersturzes» die Ursache für den Transport gewesen seien. «Im massgebenden Rettungsprotokoll wurde nicht festgehalten, dass der Einsatz aufgrund der Atemnot erfolgte», deshalb seien die Bedingungen für eine Kostenübernahme «leider nicht erfüllt». Kulanz sei in der Grundversicherung nicht möglich.
So verkam die Fahrt mit der Ambulanz zu einer sehr teuren Taxifahrt. Von den 1700 Franken muss Kurt Bundi den viel grösseren Teil übernehmen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Krankenkasse in solchen Fällen nur 50 Prozent der Kosten übernehmen muss, maximal aber 500 Franken pro Jahr.
*Name geändert
Dieser Artikel wurde aus dem Magazin «Beobachter» übernommen. Weitere spannende Artikel finden Sie unter www.beobachter.ch
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