Die Schweiz diskutiert derzeit intensiv über einen Impfpass und Vorrechte für Geimpfte. Arbeitgeber in Branchen mit engem Menschenkontakt setzen sich indes mit der Frage auseinander: Wie geht die Schweiz mit Personen um, die sich nicht impfen lassen wollen oder können?
Der Schweizer Arbeitgeberverband SAV stellt klar: «Wir wollen niemanden aussperren.» Ungeimpfte sollen unter Berücksichtigung der Schutzmassnahmen ihrem Beruf weiterhin ungehindert nachgehen können. Er reagiert damit auf einen Bericht in der Zeitung «20 Minuten», dass Arbeitgeber Impf-Verweigerer am Arbeitsplatz versetzen wollen.
Keine Empfehlung, aber arbeitsrechtliche Möglichkeit
Diese Absichten verfolge man nicht, stellt SAV-Mediensprecher Fredy Greuter klar. Er räumt ein, dass die Arbeitgeber aus arbeitsrechtlicher Sicht die Möglichkeit hätten, Personen, von denen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial gegenüber besonders gefährdeten Patienten ausgehe, temporär eine andere Tätigkeit zuzuweisen.
Das sei in einem Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen aus dem Jahr 2006 festgehalten. «Das ist jedoch keine Empfehlung, Mitarbeiter von ihrem Arbeitsplatz zu versetzen», sagt Greuter zu Blick. Für den SAV sei es zentral, dass die Impfbereitschaft in der Bevölkerung hoch ist.
Rote Linie: Impfpflicht von Seiten Arbeitgeber
«Grundsätzlich geht es den Arbeitgeber nichts an, ob ich geimpft bin oder nicht», sagt Unia-Sprecher Serge Gnos. Die Diskussion über eine Versetzung von ungeimpften Personen sei deshalb sowieso hinfällig. Auch einen Impfnachweis dürfe der Chef nicht verlangen. «Ob sich jemand impfen lassen möchte oder nicht, ist eine persönliche Entscheidung», sagt Gnos.
Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, seine Mitarbeiter gesundheitlich zu schützen – auch vor ungeimpften Mitarbeitern? Unia-Sprecher Gnos verneint: «Tatsächlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeiter zu schützen. Bei der Impfpflicht wird jedoch eine rote Linie überschritten.»