Arbeiten ohne Ende?
Wirtschaftskommission will Arbeitsgesetz aufweichen

Der Ständerat hat heute zwei parlamentarischen Initiativen angenommen, die das Arbeitsgesetz aufweichen.
Publiziert: 19.08.2016 um 13:08 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 13:40 Uhr
Die WAK will die Zeiterfassungspflicht lockern
Foto: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) hat heute zwei parlamentarische Initiativen angenommen, die das Arbeitsgesetz aufweichen. 

Mit 10 zu 3 Stimmen hat die Kommission der Initiative von Ständerat Konrad Graber (CVP) angenommen. Diese verlangt unter anderem, dass bestimmte Wirtschaftszweige, Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern von einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit befreit werden können.

Zudem wird verlangt, dass die Ruhezeiten einmal die Woche bis auf acht Stunden herabgesetzt werden darf.

Auch die Initative von Karin Keller-Sutter (FDP) wurde angenommen. Auch mit 10 zu 3 Stimmen. Diese bläst ins gleiche Horn wie jene von Graber. Verlangt wird, dass Arbeitnehmer in leitenden Tätigkeiten von der Pflicht, die Arbeitszeit zu erfassen, ausgeschlossen werden.

Erleichterung bei Arbeitszeiterfassung

Die Kommission begründet den Entscheid damit, dass das Arbeitsgesetz nicht genügend Möglichkeiten für die heutigen Gegebenheiten der Arbeitswelt biete. Und die Anfang Jahr in Kraft getretenen Erleichterungen bei der Arbeitszeiterfassung nicht ausreichend wären.

Der Gewerkschaft Unia passt das gar nicht: «Die Annahme der parlamentarischen Initiativen von Ständerätin Keller-Sutter und Ständerat Graber ist ein direkter Angriff auf wichtige Schutzmassnahmen im Arbeitsgesetz», schreibt die Gewerkschaft in einer Medienmitteilung. Und: Der Vorstoss Graber betreffe die Mehrheit der Arbeitnehmenden in der Schweiz. (bam)

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