Ziel der Räte ist es, die Überbrückungsrente nächste Woche definitiv zu beschliessen. Die SVP will das verhindern, weil sie gegen ein weiteres Sozialwerk ist - und weil die Überbrückungsrente dazu beitragen soll, dass die Kündigungsinitiative abgelehnt wird. Die Überbrückungsrente soll die negativen Folgen der Personenfreizügigkeit abfedert und die Gewerkschaften dazu motiviert, sich im Abstimmungskampf stark zu engagieren.
Doch genau diese Motivation wird vom Ständerat wieder infrage gestellt. Nach dem breit abgestützten Kompromiss der Sozialpartner in der grossen Kammer hat im Ständerat eine bürgerliche Mehrheit wieder Verschlechterungen für die Arbeitnehmer beschlossen.
Ständerat will keine Härtefall-Regelung
Konkret hält der Ständerat mit 26 zu 16 Stimmen daran fest, dass nur mit 60 Jahren oder später ausgesteuerte Personen Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben sollen. Geht es nach dem Nationalrat, sollen dagegen alle 60-jährigen Ausgesteuerten, unabhängig vom Zeitpunkt der Aussteuerung, zum potenziellen Kreis von Bezügern gehören.
Kommissionssprecher Josef Dittli (FDP/62) sprach von einem «massiven Ausbau» des Sozialwerks, der weder im Sinne des Ständerats noch des Bundesrats sei. «Irgendwo gibt es halt Grenzen», sagte Erich Ettlin (CVP/57). Marina Carobbio Guscetti (SP/54) hielt erfolglos entgegen, dass der vom Nationalrat getroffene Entscheid ein ausgewogener Kompromiss von links bis tief in die Mitte sei.
Weiter will der Ständerat nicht, dass der Bundesrat Härtefälle definieren kann, welche die Anspruchsvoraussetzungen nicht vollumfänglich erfüllen müssen, um an eine Rente zu kommen.
Plafonds bei Überbrückungsleistung und Krankheitskosten
Anders als die grosse Kammer will der Ständerat zudem die Überbrückungsleistung plafonieren - und zwar bei 38'900 Franken pro Jahr für Alleinstehende und bei 58'350 Franken für Ehepaare. Dieser Entscheid fiel mit 27 zu 13 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Der Nationalrat will keine Obergrenze festlegen.
Die Krankheits- und Behinderungskosten sollen - ebenfalls analog zu den Ergänzungsleistungen - separat abgegolten werden. Jedoch will der Ständerat die Vergütung im Gegensatz zum Nationalrat ebenfalls plafonieren, nämlich bei 5000 Franken für Alleinstehende und bei 10'000 Franken für Ehepaare.
Wer sage, der Ständerat sei knausrig, der verschweige, dass heute Ausgesteuerte keine Leistungen erhielten, sagte Ettlin. «Es ist nicht viel Geld, aber mehr als heute.» Maya Graf (Grüne/58) erinnerte daran, dass in vielen Fällen alleine die Miete die Hälfte des Monatseinkommens aufbrauchen würde. Sie konnte damit nur die Ratslinke überzeugen.
Gewichtige Differenzen
Unter dem Strich sind die Differenzen gewichtig. Mit den Beschlüssen des Ständerats würden rund 3400 Personen pro Jahr davor bewahrt werden, nach einem langen Arbeitsleben in die Altersarmut abzurutschen. Ab 2028 betrügen die Kosten rund 150 Millionen Franken im Jahr. Nach den Beschlüssen des Nationalrats wären etwa 6200 Personen bezugsberechtigt. Die Kosten beliefen sich auf rund 270 Millionen Franken.
Mit der Differenz von 120 Millionen Franken bei der finanziellen Ausstattung des Sozialwerks ist für SP und Grüne die im Nationalrat geschlossene Allianz für die Bilateralen wieder beschädigt. Bereits nach der ersten Runde im Ständerat hatten die Gewerkschaften gedroht, den Abstimmungskampf gegen die Begrenzungsinitiative, die am 17. Mai zur Abstimmung kommt, nur halbherzig zu bestreiten.
Einigkeit bei Zeitpunkt
In anderen Punkten kommt die kleine Kammer dem Nationalrat einen Schritt entgegen. Sie will beispielsweise die neue Rente nicht mehr nur bis zum Zeitpunkt der Frühpensionierung gewähren. Sie beschloss stillschweigend, dass die Überbrückungsleistung bis zur ordentlichen Pensionierung ausgerichtet werden soll oder bis der Vorbezug einer Altersrente möglich ist.
Der zweite Fall tritt nur dann ein, wenn zum frühestmöglichen Zeitpunkt einer Frühpensionierung absehbar ist, dass die Person beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben wird. Das betrifft nach Angaben des Bundes rund einen Drittel der Bezugsberechtigten.
Anspruch auf Überbrückungsleistungen soll nur bestehen, wenn das Reinvermögen weniger als 50'000 Franken für Alleinstehende und 100'000 Franken für Ehepaare beträgt. Das entspricht der Hälfte der EL-Vermögensschwelle. Zum Reinvermögen sollen neu auch Guthaben aus der 2. Säule zählen, soweit sie einen vom Bundesrat zu definierenden Betrag übersteigen.
Erziehungsgutschriften berücksichtigt
Geeinigt haben sich die Räte auch bei der Berechnung des früheren AHV-pflichtigen Einkommens, das zum Bezug einer Überbrückungsrente berechtigt. Demnach sollen Jahre mit Erziehungs- und Betreuungsgutschriften angerechnet werden, was insbesondere für Frauen wichtig ist.
Das entschied der Ständerat mit 25 zu 18 Stimmen. Eine Minderheit um Damian Müller (FDP/35) wollte dagegen auf die Berücksichtigung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften verzichten und so weitere 10 Millionen Franken einsparen.
Die Vorlage geht nun wieder an den Nationalrat, der die verbleibenden Differenzen voraussichtlich bereits am Mittwoch behandeln wird. (SDA)