Über 20'000 Schweizer UBS-Banker sind betroffen. Doch nicht nur sie. «Auch die Depotkonten ihrer Ehefrauen und Kinder müssen offengelegt werden, falls die Angestellten dafür eine Vollmacht haben», sagt Denise Chervet, Geschäftsleiterin des Schweizerischen Bankpersonalverbands.
Das bedeutet: Die UBS weiss damit auch über die privaten Handelskonten von Personen Bescheid, die gar nicht bei der UBS arbeiten. Wie die Westschweizer Zeitung «Le Matin» berichtet, haben sich Dutzende Angestellte beschwert. Nicht nur von der UBS, sondern auch von anderen Banken. Zum Beispiel Coutts.
UBS-Sprecherin Susanne Mühlemann schränkt ein: Nicht alle Angehörigen müssen ihre privaten Konten aufzeigen. Einzig wenn sie zum Kreis eines UBS-Angestellten gehören, der Zugang zu speziellen Bankinformationen hat, ist das der Fall.
Die UBS beruft sich auf die Finanzmarktaufsicht (Finma). Diese verlangt Massnahmen, dass Bankangestellte keinen Insiderhandel betreiben können. Aber Chervet kontert: «Die Finma fordert nicht, dass die Mitarbeiter überwacht werden.» Die Banken gingen weiter, als von ihnen verlangt werde.
Die UBS entgegnet: «Das trifft zu, wir folgen hier einem etwas höheren Standard.» Dieser werde aber international angewandt. Und es habe seinen Grund: «Diese Massnahme dient der verbesserten Sicherheit und der Risikominimierung für die Bank.»