Vor Gericht soll für die früheren CS-Aktionäre eine «angemessene Entschädigung» herausgeschlagen werden.
Gestützt auf das Fusionsgesetz soll eine Überprüfung des Umtauschverhältnisses verlangt werden, um allenfalls eine angemessene Entschädigung zu erreichen, heisst es auf der Homepage der Organisation, die von der früheren Managerin und heutigen Privatinvestorin Gisèle Vlietstra initiiert worden ist.
Interesse an einer Klage hätten bisher rund 400 Personen angekündigt, erklärte Generalsekretär Arik Röschke auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP. «Wie viele sich davon letztlich anschliessen, wissen wir noch nicht, da die Anmeldung erst seit heute möglich ist», sagte Röschke.
Der SASV lässt Interessierten die Wahl, ob sie ihren Anteil an den Kosten für die Klage selber anteilsmässig tragen wollen, oder ob sie sich einer durch einen Prozessfinanzierer finanzierten Klage über den SASV anschliessen wollen.
Wer für die Kosten in einem solchen Fall gerade steht, liess Röschke auf Anfrage offen. Es ist aber kein professioneller Prozessfinanzierer aus dem europäischen Ausland. «Es war einer im Gespräch, er wollte die Prozessfinanzierung letztlich leider nicht übernehmen.» Man habe aber einen privaten Prozessfinanzierer gefunden.
Auch das juristische Startup Legalpass will mit einer Klage eine Entschädigung bei der Zwangsübernahme der Grossbank durch die UBS erreichen. Unterstützt wird die Klage unter anderem von der Anlagestiftung Ethos. Die Gruppe vermeldete zuletzt die Teilnahme von mehr als 1000 CS-Aktionärinnen und Aktionären an ihrer Schweizer «Sammelklage». Der SASV arbeite nicht mit Legalpass zusammen, betonte Röschke.
(SDA)