Noch bis am 15. Juni sind die Grenzen zu Deutschland grundsätzlich dicht. Nur wer einen triftigen Grund hat, darf nach ersten Lockerungen ins nördliche Nachbarland einreisen. Das können etwa familiäre Verpflichtungen wie eine Beerdigung sein. Mal eben nach Deutschland shoppen gehen – wie vor Corona – ist weiterhin nicht möglich.
Wer aber aus gutem Grund nach Deutschland reist und das auch selbst deklariert, der darf die Grenze überqueren. Und auf dem Rückweg auch noch etwas einkaufen. Einen Ausfuhrschein bekommt er aktuell allerdings nicht. Denn noch sind die entsprechenden Stellen am Zoll nicht besetzt. So kann man die Mehrwertsteuer also nicht zurückfordern.
Schalter ab dem 2. Juni wieder bedient
Das ändert sich aber ab dem 2. Juni, wie das Hauptzollamt Lörrach mitteilt. «Nachdem im Bereich des Hauptzollamts Lörrach wegen des Ausbruchs der Corona-Pandemie seit Mitte März keine Bestätigungen für private Ausfuhren erteilt werden konnten, wird der Dienstbetrieb an den Serviceschaltern ab 2. Juni wieder aufgenommen», heisst es.
So richtig losgehen dürfte es am 15. Juni. Dann ist auch ein Grenzübertritt möglich, wenn man den Kofferraum mit Waren füllen möchte. Die Deutschen rechnen mit einem Grossandrang von shopping-wütigen Schweizern.
Nicht mehr Personal geplant
Es dürfte zu langen Schlangen an den Schaltern des Zolls kommen. Und doch: «Bis jetzt ist es nicht geplant, das Personal aufzustocken», sagt Antje Bendel, Sprecherin des Hauptzollamts Lörrach, zu BLICK. Hinzu kommt: «Wir können nicht mehr Schalter bedienen, als vorhanden sind. Zudem müssen wir den Infektionsschutz beachten», sagt sie.