Am EU-Gerichtshof
Amazon verliert gegen Luxusschuh-Designer

Im Streit mit dem Luxusschuh-Designer Louboutin um den Schutz geistigen Eigentums hat der Onlineriese Amazon vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage einstecken müssen. Es geht um die Verletzung von Markenrechten.
Publiziert: 22.12.2022 um 14:48 Uhr
|
Aktualisiert: 22.12.2022 um 17:05 Uhr
Der Onlineriese Amazon hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Rechtsstreit gegen den Luxusschuhe-Designer Louboutin verloren. Auf Amazon sind laut dem Entscheid die Markenrechte der Schuhmarke verletzt worden.(Symbolbild)
Foto: Julien de Rosa

Amazon kann unter bestimmten Umständen für Markenrechtsverletzungen Dritter verantwortlich gemacht werden, wie die Richter des EuGH am Donnerstag in Luxemburg mitteilten. Louboutins bekannteste Waren sind edle Frauenschuhe mit roter Sohle.

Die rote Farbe der Aussensohle hat der Franzose unter anderem in der EU als geschützte Marke eintragen lassen. Auf Amazon wird jedoch regelmässig Werbung von Schuhen mit roter Sohle gezeigt, die nach Angaben Louboutins ohne seine Zustimmung von Dritten in den Verkehr gebracht werden.

Der Designer sieht seine Markenrechte auch durch Amazon verletzt und klagte deshalb in Belgien und Luxemburg gegen das Unternehmen.

Knackpunkt war nun, ob der Betreiber eines Online-Marktplatzes wie Amazon unmittelbar für die Verletzung von Markenrechten haftet, auch wenn es um die Anzeige eines Dritten geht. Dies bestätigte der EuGH jetzt.

Wenn die Nutzer der Website den Eindruck hätten, dass in Amazons Namen und auf dessen Rechnung die Pumps verkauft würden, könne man davon ausgehen, dass Amazon das eingetragene Zeichen von Louboutin selbst benutze. Das sei unter anderem dann der Fall, wenn Amazon alle Anzeigen auf der Webseite einheitlich gestalte, sein eigenes Händlerlogo auch auf den Anzeigen von Drittverkäufern präsentiere und die Schuhe lagere und verschicke.

Ob im konkreten Fall tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, müssen nun aber die nationalen Gerichte entscheiden. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.