Lucia Rieder* wollte sich ihre Lebensversicherung auszahlen lassen. 6296 Franken sollten es laut Versicherung sein. Doch die Zürcher Oberländerin hat das Geld nie erhalten. Ihre Allianz-Beraterin aus Volketswil ZH überging sie bei der Auszahlung und leitete das Geld direkt an ihre eigene Freundin weiter. Die Allianz zahlte ihr die 6296 Franken aus, ohne bei der eigentlichen Begünstigten Lucia Rieder nachzufragen. Das zeigen die Unterlagen der Staatsanwaltschaft.
Zur Auszahlung kam es wegen eines alkoholreichen Nachtessens. Lucia Rieder war bei ihrer Allianz-Beraterin eingeladen. Mit am Tisch sass auch deren Freundin, die Rieder im Verlauf des Abends eine antike Kaminuhr verkaufte. Zu welchem Preis, ist unklar. Es gibt kein Schriftstück dazu. Klar ist nur, dass Rieder die Uhr nie bezahlt hat.
Streit um Unterschrift
Als Rieder später ihre Lebensversicherung kündigte, liess die Allianz-Beraterin die 6296 Franken direkt an ihre Freundin überweisen. So sollte Rieder die Schulden für die antike Kaminuhr bezahlen. Sie habe dann auch unterschrieben. Lucia Rieder sagt indes, sie habe genau das nie gemacht. Die Versicherungsfrau habe die Unterschrift gefälscht. Ein forensisches Gutachten konnte diesen Verdacht allerdings nicht erhärten. Deshalb stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Urkundenfälschung ein.
Die Allianz-Mitarbeiterin habe die Kundin hintergangen, schreibt die Staatsanwaltschaft aber in der Verfügung. Sie hätte die 6296 Franken nicht «zum Nachteil» von Lucia Rieder an ihre Freundin auszahlen dürfen. Das sei treuwidrig. Rieder nützt das wenig. Wenn sie die 6296 Franken zurückhaben wolle, müsse sie zivilrechtlich klagen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Dazu fehlt ihr aber das Geld. Ohne Einigung vor dem Friedensrichter hätte sie einen Anwalt engagieren müssen.
Bei der Allianz will man nicht sagen, ob man die fehlbare Mitarbeiterin gerügt hat. Man habe aber die Auszahlungsmodalitäten verschärft, erklärt ein Sprecher. Es sei nun nicht mehr so einfach, Geld an Dritte auszahlen zu lassen.
* Name geändert
Dieser Artikel wurde aus dem Magazin «Beobachter» übernommen. Weitere spannende Artikel finden Sie unter www.beobachter.ch
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