Aktionsprogramm auf Eis gelegt
Das steckt hinter dem Meilen-Ärger von Coop und Swiss

Bei Coop shoppen, Märkli sammeln und dafür Meilen bei der Swiss bekommen – dieses Geschäft sorgt für Unmut. Die Gründe.
Publiziert: 29.05.2019 um 18:24 Uhr
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Wer emsig einkauft bei Coop, ­erhält dafür Marken, die sich unter anderem für Flugmeilen des Swiss-Vielfliegerprogramms Miles & More einsetzen lassen.
Foto: Keystone
Tim Höfinghoff und Andreas Güntert («Handelszeitung»)

Punkte-, Märkli- und Meilensammeln ist beliebt – auch bei Coop. «Die Party kann beginnen», titelte die « Coopzeitung» am 12. März und annoncierte ein neues «Trophy-Sammel­programm», das bis 20. Juli 2019 läuft.

Der Deal: Wer fleissig bei Coop einkauft, bekommt dafür Sammel-Märkli, die sich etwa für den Erwerb von Tupperware-Produkten einsetzen lassen – oder auch für Flugmeilen beim Swiss-Vielfliegerprogramms Miles & More. Das Branchen-Fachwort für eine solche Verwendung von Sammel-Marken lautet: «Zuzahlungsoption».

Schweizer Konsumenten lieben solche Aktionen. Und der Basler Detailhändler liefert laufend neue Trophäen-Programme: Ofen-Trophy, Glas-Trophy, Messer-Trophy – immer verbunden mit dem Sammel-Reiz und der Option auf Flugmeilen im grössten Vielfliegerprogramm Europas.

Plötzlicher Stopp der Trophymeilen

Für Coop sind solche Aktionen ein bewährtes Differenzierungsmerkmal. Zumal der ewige Widersacher Migros keine solchen ritualisierten Märkli-Programme mit Miles-and-More-Zuzahlungsoption im Programm hat.

Doch plötzlich hat Coop das Angebot mit den Meilen beendet. «Nachdem Lufthansa/Swiss kurzfristig und trotz laufenden Vertrages ihr Meilenprogramm angepasst hatte, war Coop gezwungen, den Verkauf und das Einlösen von Trophymeilen am 23. Mai umgehend zu stoppen.» So stand es auf der Coop-Website.Nachdem die «Handelszeitung» erstmals am Dienstagnachmittag darüber berichtete, hat Coop das Wording angepasst und spricht nur noch vom «Betreiber des Miles & More Programms».

Der Fingerzeig ist damit nicht mehr ganz so spitz wie in der ersten Fassung, die Message aber bleibt deutlich: Nicht bei Coop harzt es, sondern beim Swiss-Mutterkonzern Lufthansa.

Artikel aus der «Handelszeitung»

Dieser Artikel wurde in der «Handelszeitung» veröffentlicht. Weitere spannende Artikel finden Sie unter www.handelszeitung.ch.

Dieser Artikel wurde in der «Handelszeitung» veröffentlicht. Weitere spannende Artikel finden Sie unter www.handelszeitung.ch.

Zweite Baustelle in Sachen Meilen: Derweil war es auch nicht möglich für Supercard-Kunden, «aufgrund technischer Übermittlungsprobleme zu Miles & More (...) die Miles-&-More-Prämien (...)» zu bestellen. Mittlerweile soll das laut der Coop-Website aber wieder möglich sein.

Laut Swiss stimmt es, dass «dass Miles & More die Konvertierungsmöglichkeit mit Coop und die Coop Trophy eingestellt hat». Und wenn mitten in einem laufenden Marketing-Programm eine der begehrtesten Prämien-Gattungen ausfällt, ist das für jeden breit aufgestellten Detailhändler eine ärgerliche Sache. «Coop bedauert diesen Umstand sehr!», heisst es dazu.

Sind Bonusmeilen elektronisches Geld?

Die Meilen-Misere ist nicht auf Coop und die Schweiz begrenzt. Hintergrund des Ärgers bei Miles & More dürfte ein Rechtsstreit in Deutschland sein. Wie das «Handelsblatt» berichtete, klagt ein Vielflieger auf Barauszahlung seiner aufgehäuften Meilen. Die Frage ist dabei, ob Bonusmeilen elektronisches Geld seien. Die Klage könnte das Prämiensystem des Swiss-Mutterkonzerns Lufthansa bedrohen, heisst es.

Ein Sprecher von Miles and More teilt der «Handelszeitung» mit, dass Miles & More sicherstellen müsse, «dass ihre Leistungen kein erlaubnispflichtiges E-Geldgeschäft im Sinne des deutschen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) begründen». So könne Miles and More «nicht völlig ausschliessen, dass die Möglichkeit, Loyalitätspunkte eines Partnerunternehmens im Ausland direkt und entgeltlich zu erwerben, die dann wiederum in Meilen konvertiert werden können, bei strenger Würdigung als E-Geldgeschäft angesehen werden könnte».

«Alle Programme, die diese Möglicheit eröffnen, ruhen»

Die Folge: «Um sicher zu stellen, dass dies ausgeschlossen werden kann, ruhen alle Programme, die diese Möglichkeit eröffnen. Wir können gegenwärtig noch nicht einschätzen, wie lange unsere Einschätzung dauern wird. Diese Massnahme schützt sowohl die Interessen unserer Teilnehmer, als auch die unserer Partnerunternehmen und, nicht zuletzt, die unsrigen.»

Die Lufthansa hatte sich bezüglich des Rechtsstreits zuvor noch ziemlich gelassen gezeigt, und gegenüber dem «Handelsblatt» argumentiert, dass Bonusmeilen kein E-Geld im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) darstellen würden.

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