Die Sika-Führung erklärte in einem Communiqué, die Gründerfamilie Burkard mit ihrer Schenker-Winkler Holding bilde mit Saint-Gobain eine Gruppe und übe somit ihr Stimmrecht an der Generalversammlung nach den Weisungen von Saint-Gobain aus. Darin liege gemäss wiederholter bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine unzulässige Umgehung der statutarischen Stimmrechtsbeschränkung.
Die Ankündigung des Sika-Verwaltungsrates, das Stimmrecht der Gründerfamilie auf 5 Prozent beschränken zu wollen, hat den Aktien des Bauchemiekonzerns kräftig Auftrieb verliehen. Die Titel legten am Montagmorgen um fast 5 Prozent auf 3072 Franken zu.
Die Entscheidung des Verwaltungsrates werde durch ein Rechtsgutachten von Professor Peter Nobel gestützt, hiess es weiter. Die Familie Burkard und Saint-Gobain bildeten demnach eine Aktionärsgruppe. Mit der faktischen Übertragung der Stimmrechte an Saint-Gobain müsse die in den Statuten vorgesehene Stimmrechtsbeschränkung von 5 Prozent angewendet werden.
Unter diesen Umständen sei die Gründerfamilie auch nicht legitimiert, die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung zu verlangen, wird Nobel zitiert. Um eine ausserordentliche Generalversammlung einzuberufen, ist ein Stimmrechtsanteil von mindestens zehn Prozent notwendig.
Laut weiteren Angaben haben mittlerweile Aktionäre mit einem kumulierten Kapitalanteil von mehr als 35 Prozent dem Verwaltungsrat und dem Management ihre Unterstützung für die Wahrung der Interessen der Sika und ihrer Stakeholder zugesagt. Dies entspreche mehr als dem Doppelten des Kapitalanteils der Familienholding.
Die Familienholding hält mit 16,1 Prozent des Kapitals 52 Prozent der Stimmen. Sie hat die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung verlangt, um die drei Verwaltungsräte Paul Hälg, Monika Ribar und Daniel Sauter abwählen zu lassen, welche sich gegen einen Verkauf von Sika an Saint-Gobain wehren. (SDA)