Dieses Urteil wird den Airlines gar nicht schmecken. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn sie sich an einem umgekippten Getränk verbrennen und den Schaden nicht selbst verursacht haben.
Eine Familie aus Österreich hatte auf Schadenersatz geklagt. Der Grund: Ihre damals sechsjährige Tochter hat sich verbrüht, als eine Kaffeetasse auf dem Flug von Mallorca nach Wien auf dem Klapptisch vor ihr umgekippt ist. 8500 Euro wollten sie von der mittlerweile insolventen Airline Niki.
Umkippen ist ein typisches Risiko
Die Niki-Anwälte argumentierten vor den Richtern in Luxemburg, dass es sich nicht um einen Unfall handle, der von der Airline oder deren Angestellten verursacht wurde. Es sei ein bekanntes und typisches Risiko, dass auf einem Flug eine Tasse kippen könne.
Das Gericht sieht das anders. Für die Richter handelt es sich beim Umkippen einer Tasse um einen Unfall, für den die Airline haftet. Der Unfallbegriff erfasse «jeden an Bord eines Flugzeugs vorfallenden Sachverhalt», in dem ein zur «Fluggastbetreuung eingesetzter Gegenstand» die Verletzung eines Passagiers verursache, zitiert die «Bild» aus der Urteilsbegründung. (pbe)